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Aktuelles aus dem Rathaus

Die VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH informiert über Einschränkungen im Busverkehr in Landenhausen

Vollsperrung Salzschlirfer Straße - Sanierungsmaßnahmen Stützwand Am 25.01.2024 beginnt die Vollsperrung in Landenhausen. Hessen Mobil beabsichtigt, die Stützwand in der OD Wartenberg/Landenhausen (Salzschlirfer Straße) in stand zusetzen. Dazu ist es erforderlich die Fahrbahn zu sperren. [mehr]

Kategorie: Aktuelles

Kinderreisepässe - Neuregelung ab 01.01.2024

Der Gesetzgeber hat am 8. Oktober 2023 unter anderem beschlossen, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden dürfen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Ab dem 1. Januar 2024 können Kinder auf Antrag einen Personalausweis oder Reisepass ausgestellt erhalten.

Zu den Gründen, warum der Gesetzgeber Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft hat und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder zu beachten ist, finden Sie ausführliche Informationen auf der BMI-Internetseite unter dem Link: Opens external link in new windowhttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html ;jsessionid=EC17C6C836FE32E2FD2C3C916EE28088.live872#doc16125526bodyText2.

Ausgestellte Kinderreisepässe laufen ab dem 1. Januar 2024 in jedem Fall aus. Eine Gültigkeitsverlängerung oder Lichtbildaktualisierung ist ab dem 1. Januar 2024 unzulässig. Auch eine Berichtigung des Wohnorts, der Augenfarbe oder der Größe nach dem 1. Januar 2024 ist aus Sicht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unzulässig.[mehr]

Kategorie: Aktuelles

Entsorgung von Abfällen aus der Entfernung von Eichenprozessionsspinnernestern

Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Mittelhessen und auch in der Gemeinde Wartenberg ausgebreitet. Grundsätzlich gilt im eigenen Garten: Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinner selbst entfernen, da solche Experimente die eigene Gesundheit gefährden. Das Entfernen des Eichenprozessionsspinners sollte professionell erfolgen und ist deshalb eine Aufgabe für den Fachmann.

Wegen des allergenen Potenzials dürfen Rückstände aus der Bekämpfung ausschließlich in dafür zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen beseitigt werden. Eine Verwertung der Abfälle, etwa durch Kompostierung, ist genauso verboten wie die Beseitigung in Eigenregie beispielsweise durch verbrennen.

Die Landkreise sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Annahme zuständig. Die Abfälle müssen jedoch in luftdichten Behältnissen angeliefert werden. Diese sollen zudem eindeutig als Abfälle des Eichenprozessionsspinners deklariert sein.

Das Entsorgungszentrum Vogelsberg (ehem. Deponie Bastwald) in Schwalmtal – Brauerschwend kann Abfälle aus der Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners annehmen.
Das Anliefern ist von Privatpersonen, Unternehmen sowie Bau- u. Betriebshöfen möglich.
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Kategorie: Aktuelles

Öffentliche Bekanntmachung - Hinweis auf das gebührenfreie Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Einwohnermeldedaten

Auf Grund der Regelungen des Bundesmeldegesetzes werden vom Einwohnermeldeamt Daten der Einwohner an folgende Stellen weitergegeben:[mehr]

Kategorie: Aktuelles

Hinweise an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer

Bedauerlicherweise erhalten wir laufend Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Straßen und Flächen, sowie frei laufende Hunde im Gemeindegebiet. Deshalb weisen wir auf nachstehende Verhaltensregeln hin.[mehr]

Kategorie: Aktuelles

Checkliste - Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte

Um einen Überblick zu bekommen, welche Geräte zu welchen Uhrzeiten in Wohngebieten betrieben werden dürfen, wird nachfolgend eine Checkliste zum Download bereitgestellt.[mehr]

Kategorie: Aktuelles

Defekte Straßenlampen melden

Haben Sie eine defekte Straßenbeleuchtung entdeckt? Dann melden Sie uns diese einfach und unkompliziert, wir werden uns darum kümmern. Dazu benötigen wir die genaue Stelle der defekten Straßenbeleuchung. Bitte teilen Sie uns die ausgefallenen Straßenbeleuchtungen wie folgt mit:

  • Email: info@Gemeinde-Wartenberg.de
  • Telefon: 06641-9698-0
  • Fax: 06641-9698-24
  • oder einfach eine Mitteilung in den Briefkasten am Rathaus(Landenhäuser Str. 11, OT Angersbach) werfen.
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Kategorie: Aus dem Rathaus, Aktuelles

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