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Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014

Kategorie: Aktuelles

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach den § § 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung hat der Landrat des Vogelsbergkreises am 15.07.2014 erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut: „Hiermit erteile ich die aufsichtsbehördliche Genehmigung
a) gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. vom 27.05.2013 (GVBl. I. S. 218) zu den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Wartenberg für das Haushaltsjahr 2014 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festzusetzenden Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von251.000 € (in Worten: zweihunderteinundfünfzigtausend Euro).
Der Kreditbetrag lt. Haushaltssatzung in Höhe von 0 € wurde um 251.000 € angehoben.
b) gemäß § 105 Abs. 2 HGO zu dem in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 600.000€ (in Worten: sechshunderttausend Euro)“

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme am 18.09. und 19.09.2014 sowie vom 22.09. bis 26.09.2014 während der Dienststunden* im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Str. 11 (OT Angersbach), 36367 Wartenberg öffentlich aus.

Wartenberg, den 12.09.2014

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Manfred Dickel
Bürgermeister

*Dienststunden:
montags bis mittwochs von 07.30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
donnerstags von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr