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Bekanntmachung Gehobene Erlaubnis Trinkwasserförderung

Kategorie: Aktuelles

Mit Bescheid vom 21.03.2018 habe ich unter Auflagen die folgende Entscheidung getroffen: Der Gemeinde Wartenberg,vertreten durch den Gemeindevorstand, wird die Gehobene Erlaubnis erteilt, Grundwasser aus dem Brunnen in der Gemarkung Landenhausen, Flur 2, Flurstück 35/1, bis zu maximal 6,0 l/s, 21,6 m3/h, 460,0 m3/d, 95.000,0 m3/a zu fördern, abzuleiten und als Trink- und Brauchwasser für die Gemeinde Wartenberg zu verwenden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Gießen, Marburger Straße 4, 35390 Gießen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten erhoben werden. Die Klage ist gegen das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 3-7, 35390 Gießen, zu richten und muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens enthalten. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klageschrift sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Der Bescheid einschließlich Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 16.04.2018 bis 30.04.2018 während der Dienststunden im Gebäude der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, aus. Eine Ausfertigung des Bescheides wurde dem Antragsteller zugestellt. Gegenüber den übrigen Betroffenen erfolgt die obige Auslegung, die die Zustellung des Bescheides an diese ersetzt. Der Bescheid wird auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter der Adresse „www.rp-giessen.hessen.de“, öffentliche Bekanntmachungen, veröffentlicht. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.V.m. § 74 Abs. 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG).

Gießen, 21.03.2018
REGIERUNGSPRÄSIDIUM GIESSEN- Abteilung Umwelt -RPGI-41.1-79b0400/11-2017/1