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Hinweise an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer

Kategorie: Aktuelles

Bedauerlicherweise erhalten wir laufend Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Straßen und Flächen, sowie frei laufende Hunde im Gemeindegebiet. Deshalb weisen wir auf nachstehende Verhaltensregeln hin.

Natürlich muss ein Hund auch einmal.

Aber:

Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Plätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Diese Seite der Hundehaltung kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermieden werden. Leidtragend sind Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten. Mit diesen Verschmutzungen im Bereich der öffentlichen Anlagen und Spielplätzen wird der gemeindliche Bauhof tagtäglich konfrontiert. Hundekot, insbesondere auf Spielplätzen, ist nicht nur eine hässliche bzw. ärgerliche Angelegenheit, sondern kann auch für Kinder gesundheitsschädlich sein. Und letztlich sind auch die Haus- und Grundstückseigentümer verärgert, wenn sie die Hundehaufen beim Reinigen der Gehwege entfernen müssen.Auch aus der  Landwirtschaft kommen regelmäßig Beschwerden über Hundekot auf Wiesen und Äckern, schließlich werden dort Futter- bzw. Lebensmittel produziert, die dann mit Hundekot verunreinigt sind und in den Lebensmittelkreislauf gelangen.

Also:

  • Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen.

  • Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen.

  • Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu. Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu beseitigen.
    Auch ist es ein Irrglaube, dass durch die Hundesteuer dies alles abgegolten ist. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straße von Hundekot) gegenübersteht.

  • Beachten Sie diese einfachen Regeln nicht, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

  • Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie sich beim Gassigehen mit einer Tüte, einem Stück Papier oder einer Pappe bewaffnen und damit den Kot Ihres Vierbeiners einsammeln, tragen Sie mit dazu bei, unser Gemeindegebiet sauber zu halten.


Beachten Sie bitte diese Regeln und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.

Im Bereich stark frequentierter Wege sind speziell für die Beseitigung dieser Verunreinigungen Spender für Hundekot-Beutel und Abfallbehälter aufgestellt. Nutzen Sie diese Leistung, dieals Service der Gemeinde angeboten wird.

Appell an das Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen und Tieren.

Hundehalterinnen und Hundehalter wissen es zu schätzen, dass sie in den Außenbereichen unsererGemarkung reichlich Auslauf für ihre Vierbeiner finden.

Bitte achten Sie darauf, dass dabei erholungssuchende Mitmenschen nicht durch umherspringendeHunde beeinträchtigt werden und dass wildlebende Tiere in ihren Ruheräumen nicht gestört und schon gar nicht gehetzt oder gar getötet werden. Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz finden hier oft schnell ihre Grenzen und der Hund ist nicht derjenige der etwas dafür kann.

Auch wenn es keine generelle Anleinpflicht für Hunde in unserem Gemeindegebiet gibt, heißt dasnicht, dass diese überall frei herumlaufen dürfen.

Bitte nehmen Sie Rücksicht und Ihre Vierbeiner an die Leine.


Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.