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Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern in die Gemeindevertretung

Kategorie: Aktuelles

Feststellung gem. § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetze (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) in Verbindung mit § 29 der Hessischen Gemeinde-Ordnung (HGO)

Der Gemeindevertreter Herr Andreas Rey hat sein Mandat zum 12.09.2014 niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, CDU (Rang 6), Herr Hartmut Gohlke, Rudloser Str. 90, Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Wochen, ab dem Tag dieser Bekanntmachung, Einspruch erheben.
Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter,Landenhäuser Straße 11, Wartenberg, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.                          

Wartenberg, den 11.09.2014

Manfred Dickel
Gemeindewahlleiter