Öffentliche Mahnung der Abgaben für das 3. Quartal 2014
Kategorie: AktuellesDer Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg mahnt die bis zum 15.08.2014 fälligen und nicht durch Abbuchung erfassten öffentlichen Abgaben für das 2. Quartal 2014 an.
Bis zum 15.08.2014 waren fällig:
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Wassergeld
- Kanalbenutzungsgebühren
- Hundesteuer
Für die nicht bis zum 01.09.2014 eingegangenen Gelder wird die kostenpflichtige Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren veranlasst. Die Gemeindekasse Wartenberg bittet um umgehende Zahlung der fälligen Abgaben. Für verspätete Zahlungen werden nach der Abgabenordnung Säumniszuschläge in Höhe von 1 % pro Monat und Mahngebühren gem. der Vollstreckungskostenordnung erhoben.
Einzahlungen können auf das Konto der Gemeindekasse Wartenberg:
- bei der Sparkasse Oberhessen:
IBAN: DE39518500790367102756
BIC: HELADEF1FRI - bei der Volksbank Lauterbach-Schlitz e. G.:
IBAN: DE47519900000001006207
BIC: GENODE51LB1 - bei der Postbank Frankfurt am Main:
IBAN: DE73500100600019756603
BIC: PBNKDEFF
vorgenommen werden. Bei den Überweisungen sind die Steuernummern (Kassenzeichen) vollständig anzugeben.
Wartenberg, den 01.09.2014
Zier, Kassenverwalter