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Parken auf Gehwegen

Kategorie: Aktuelles

Gehwege sind – wie der Name es schon sagt – zum Gehen, nicht zum Parken; es wären sonst „Parkwege“. Dementsprechend gehören Fahrzeuge auf die Fahrbahn, nicht auf den Gehweg.

Einzige Ausnahme sind Kinder bis zum 10. Lebensjahr mit Fahrrädern, sie müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen den Gehweg benutzen.
Fußgänger, Kinder mit Fahrrädern, Mütter mit Kinderwagen usw. können den Gehweg aber nur benutzen, wenn dieser benutzbar, also nicht zugeparkt ist. Dabei betrachten wir die Situation durchaus nicht pedantisch und kleinlich.
Aber sobald die Benutzung des Gehwegs objektiv nicht mehr möglich ist, muss die Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde einschreiten.
Wir tun dies heute auf diesem Wege und setzen auf Vernunft und guten Willen. Sollten wir aber feststellen müssen, dass sich die Situation damit nicht verbessern lässt, sind kostenpflichtige Maßnahmen die zwangsläufige Folge.
Also künftig daran denken, die Fahrzeuge im Fahrbahnbereich und nicht auf dem Gehweg zu parken. Besser noch sind ausreichend Stellplätze auf dem Grundstücken oder, soweit vorhanden, die Inanspruchnahme öffentlicher Parkplätze auch wenn der Weg zur Haustür ein paar Meter länger wird.

Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Wartenberg