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Verunreinigung der Bürgersteige und öffentlicher Flächen durch Hundekot

Kategorie: Aktuelles

Schon wieder liegen Beschwerden über Verschmutzungen durch Hundekot aus beiden Ortsteilen vor. Es ist bedauerlich, dass es überhaupt eines Hinweises auf diesem Wege bedarf, um gegen derartige Verunreinigungen des Gemeindegebietes vorzugehen.

Hundekot stellt nicht nur eine Belästigung, sondern eine massive Gesundheitsgefährdung, gerade auch für Kinder, dar. Aus diesem Grunde ist es völlig unverständlich, wie Hundebesitzer ihre Tiere ihr „Geschäft“ im Ortsbereich, auf gemeindlichen Inseln oder gar in Nachbars Garten verrichten lassen können. Sie tun Ihrem Hund kein gefallen, wenn Sie ihn innerhalb des Ortes ausführen. Ein Hund braucht Auslauf, den er bestimmt nicht innerhalb der Ortschaft bekommt. Außerdem sollte jeder Hundebesitzer soviel Verantwortungsgefühl aufbringen, und Hundekot, der nun doch einmal innerhalb der Ortschaft abgelagert wurde, umgehend zu entfernen und dies nicht den Grundstückseigentümern zu überlassen.
Bei Ablagerungen von Tierkot auf Gehwegen, einschließlich der nur dem Fußgängerverkehr gewidmeten Straßen, stellt dieser Abfall dar, den der Tierhalter nach abfallrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen hat!

Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, daß festgestellte Verunreinigungen  mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden.

Gegen die Halter frei umherlaufender Hunde muß auf dem Wege der Hundeverordnung vorgegangen werden, da deren Hunde eine Belästigung bzw. Gefährdung, insbesondere von Kindern darstellen.

Wartenberg, den 13.04.2015

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg