Förderrichtlinie über die Zahlung eines Semesterzuschusses an Studierende mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wartenberg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 eine "Förderrichtlinie über die Zahlung eines Semesterzuschusses an Studierende mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wartenberg" beschlossen.

Die Gemeinde Wartenberg zahlt einen freiwilligen Semesterzuschuss pro Studierende, die sich mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wartenberg anmelden. Diese Förderung ist eine Maßnahme zur Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft, der Förderung zur Ansiedlung jüngerer Familien sowie der immer weiter rückläufigen Einwohnerzahl entgegen zu wirken.

Der Semesterzuschuss beträgt insgesamt 50,00 € pro Semester und besteht aus einer Barzuwendung in Höhe von 25,00 € und einem Wartenberger Einkaufsgutschein im Wert von ebenfalls 25,00 €.

Der Semesterzuschuss wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragstellung erfolgt bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg.
Die Anträge sind bis zum 31.12. für das Wintersemester und bis zum 30.06. für das Sommersemester zu stellen.
Für die Antragstellung ist ein bei der Gemeindeverwaltung erhältliches Antragsformular zu verwenden und für jedes Semester ist ein gesonderter Antag zu stellen.

Die Förderrichtlinie tritt mit Beginn des Sommersemester 2016 (01.04.2016) in Kraft.

Initiates file downloadDownload Förderrichtlinie
Initiates file downloadDownload Antrag auf Gewährung eines Semesterzuschusses für das Sommersemster
Initiates file downloadDownload Antrag auf Gewährung eines Semesterzuschusses für das Wintersemester