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Gebühren- und Steuersätze (Stand: 01.01.2011)



Wasser- und Abwassergebühren

Wassergebühr 1,10 €/cbm (zzgl. 7% MwSt.)
Abwassergebühr 2,85 €/cbm Frischwasser

Gebühren der Kindertagesstätten

Für die Nutzung der Ev. Kindertagesstätte Wartenberg gelten für die jeweilige Inanspruchnahme folgende Elternbeiträge für nachfolgende Angebotsformen:

Evangelischer Kindergarten Landenhausen (Gebühren pro Monat)
1. Vormittagsplatz Mo. - Fr. 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr 80,00 € für das erste Kind
53,00 € für das zweite Kind
2. Vor-Zeit 07.30 Uhr bis 8.30 Uhr 10,00 € für das erste Kind
6,60 € für das zweite Kind
  08.00 Uhr bis 8.30 Uhr 5,00 € für das erste Kind
3,30 € für das zweite Kind
3. Nach-Zeit 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr 5,00 € für das erste Kind
3,30 für das zweite Kind

4. Pro Kind sind im Monat 6,00 € Frühstücks- und Getränkegeld zu entrichten.

5. Die Ermäßigung für das zweite und jedes weitere Kind kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es gleichzeitig mit dem ersten Kind die Einrichtung besucht. Ein Geschwisterrabatt beim Essensgeld wird nicht gewährt.

6. Kinder aus Landenhausen können die Mittags- /Nachmittagsbetreuung in Angersbach in Anspruch nehmen. Es besteht ein Fahrdienst, der die Kinder täglich (Mo.-Fr.) um 12.15 Uhr vom Kindergarten Landenhausen in die Kindertagesstätte Angersbach bringt. Die anfallenden Beiträge für die Betreuung in Angersbach finden Sie unter Kindertagesstätte Angersbach

Evangelische Kindertagesstätte Angersbach (Gebühren pro Monat)
1. Vormittagsplatz Mo. - Fr. 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr 80,00 € für das erste Kind
53,00 € für das zweite Kind
Mittagszeit (ohne Essen) 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr 10,00 € für das erste Kind
[Als Ergänzung zum Vormittagsplatz]   6,60 € für das zweite Kind
Nachmittagsplatz Mo. - Do. 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr 50,00 € für das erste Kind
33,00 € für das zweite Kind
Ganztagsplatz 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr
[Freitags nur bis 14.00 Uhr]
100,00 € für das erste Kind
66,00 € für das zweite Kind
Vor-Zeit 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr 10,00 € für das erste Kind
6,60 € für das zweite Kind
  08.00 Uhr bis 08.30 Uhr 5,00 € für das erste Kind
3,30 € für das zweite Kind
Nach-Zeit 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr 5,00 € für das erste Kind
3,30 € für das zweite Kind
Sonderbuchung: Mittagessen   2,50 € zzgl. Essen
Einzelbuchung: Nachmittag   5,00 €

2. Die Ermäßigung für das zweite und jedes weitere Kind kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es gleichzeitig mit dem ersten Kind die Einrichtung besucht.

3. Pro Kind sind im Monat 3 € Getränkegeld zu entrichten. Ein Geschwisterrabatt beim Getränkegeld wird nicht gewährt.

4. Für jedes angemeldetes Mittagsessen sind pro Kind 3,00 € Essenskosten zu entrichten. Für Kinder der "Krabbelgruppe" sind 2,00 € pro Essen zu bezahlen. Ein Geschwisterrabatt bei den Essenskosten wird nicht gewährt.

5. Für Grundschulkinder der MPS Angersbach, die die Kita Angersbach besuchen, sind pro angemeldeter Stunde 10 € im Monat zu entrichten.

6. Für Grundschulkinder der MPS Angersbach, welche die Hausaufgabenbetreuung in Anspruch nehmen sind 20 € pro Monat zu entrichten. Die Hausaufgabenbetreuung umfasst maximal eine Stunde am Tag.

Krabbelgruppen in der ev. Kindertagesstätte Angersbach und ev. Kindergarten Landenhausen

Die Gebühren für die Inanspruchnahme eines Krabbelgruppenplatzes sind identisch mit den Gebühren für die Inanspruchnahme eines Regelkindergartenplatzes.

Details können direkt in der Kindertagesstätte Angersbach erfragt werden. Tel.Nr. 06641/2433

Gebühren im 3. Kindergartenjahr ("Bambini-Programm")

Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Bereitstellung von Nutzungsgebühren für die Benutzung von Kindergärten gewährt, erhebt die Ev. Kichengemeinde keine Beiträge. Dies gilt für die letzten 12 Monate vor der Einschulung, beginnend ab 01.01.2007, für die tägliche Betreuungszeit von bis zu 5 Stunden für Halbtagsplätze und mindestens 5 Stunden für Ganztagsplätze. Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die gezahlten Gebühren zu erstatten. Eltern, deren Kinder von der Einschulung zurück gestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren Betreuung wieder gebührenpflichtig. Von dieser Regelung ausgenommen sind grundsätzlich alle zusätzlichen Kosten, wie Getränke-, Frühstücks und Essensgeld.



Bestattungsgebühren

Die nachstehenden Gebühren aus der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wartenberg beinhalten die Bestattung, das Nutzungsrecht an der jeweiligen Grabstätte, die Benutzung der Leichenhalle, gegebenenfalls eine Grabeinfassung sowie die Grabräumung.
Detailierte Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung, Tel. 06641/9698-0.

Reihengrab 1.447,00 €
Familiengrab (neu) 3.165,00 €
Urnengrab 917,00 €
Urnenbeisetzung in einem Reihen- oder Familiengrab 372,00 €
Familien-Rasengrab, einschl. Pflege 3.735,00 €
Reihen-Rasengrab, einschl. Pflege 1.662,00 €
Baumgrabstätte 892,00 €



Hundesteuer

für den ersten Hund 54,00 €/Jahr
für den zweiten Hund 72,00 €/Jahr
für den dritten und jeden weiteren Hund 84,00 €/Jahr
für "gefährliche" Hunde 264,00 €/Jahr



Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer

Grundsteuer A 270 v.H.
Grundsteuer B 240 v.H.
Gewerbesteuer 310 v.H.