Gebühren- und Steuersätze (Stand: 01.01.2011)
Wasser- und Abwassergebühren
| Wassergebühr | 1,10 €/cbm (zzgl. 7% MwSt.) |
|---|---|
| Abwassergebühr | 2,85 €/cbm Frischwasser |
Gebühren der Kindertagesstätten
Für die Nutzung der Ev. Kindertagesstätte Wartenberg gelten für die jeweilige Inanspruchnahme folgende Elternbeiträge für nachfolgende Angebotsformen:
| 1. Vormittagsplatz | Mo. - Fr. 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr | 80,00 € für das erste Kind 53,00 € für das zweite Kind |
|---|---|---|
| 2. Vor-Zeit | 07.30 Uhr bis 8.30 Uhr | 10,00 € für das erste Kind 6,60 € für das zweite Kind |
| 08.00 Uhr bis 8.30 Uhr | 5,00 € für das erste Kind 3,30 € für das zweite Kind |
|
| 3. Nach-Zeit | 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr | 5,00 € für das erste Kind 3,30 für das zweite Kind |
4. Pro Kind sind im Monat 6,00 € Frühstücks- und Getränkegeld zu entrichten.
5. Die Ermäßigung für das zweite und jedes weitere Kind kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es gleichzeitig mit dem ersten Kind die Einrichtung besucht. Ein Geschwisterrabatt beim Essensgeld wird nicht gewährt.
6. Kinder aus Landenhausen können die Mittags- /Nachmittagsbetreuung in Angersbach in Anspruch nehmen. Es besteht ein Fahrdienst, der die Kinder täglich (Mo.-Fr.) um 12.15 Uhr vom Kindergarten Landenhausen in die Kindertagesstätte Angersbach bringt. Die anfallenden Beiträge für die Betreuung in Angersbach finden Sie unter Kindertagesstätte Angersbach
| 1. Vormittagsplatz | Mo. - Fr. 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr | 80,00 € für das erste Kind 53,00 € für das zweite Kind |
|---|---|---|
| Mittagszeit (ohne Essen) | 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr | 10,00 € für das erste Kind |
| [Als Ergänzung zum Vormittagsplatz] | 6,60 € für das zweite Kind | |
| Nachmittagsplatz | Mo. - Do. 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr | 50,00 € für das erste Kind 33,00 € für das zweite Kind |
| Ganztagsplatz | 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr [Freitags nur bis 14.00 Uhr] |
100,00 € für das erste Kind 66,00 € für das zweite Kind |
| Vor-Zeit | 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr | 10,00 € für das erste Kind 6,60 € für das zweite Kind |
| 08.00 Uhr bis 08.30 Uhr | 5,00 € für das erste Kind 3,30 € für das zweite Kind |
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| Nach-Zeit | 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr | 5,00 € für das erste Kind 3,30 € für das zweite Kind |
| Sonderbuchung: Mittagessen | 2,50 € zzgl. Essen | |
| Einzelbuchung: Nachmittag | 5,00 € |
2. Die Ermäßigung für das zweite und jedes weitere Kind kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es gleichzeitig mit dem ersten Kind die Einrichtung besucht.
3. Pro Kind sind im Monat 3 € Getränkegeld zu entrichten. Ein Geschwisterrabatt beim Getränkegeld wird nicht gewährt.
4. Für jedes angemeldetes Mittagsessen sind pro Kind 3,00 € Essenskosten zu entrichten. Für Kinder der "Krabbelgruppe" sind 2,00 € pro Essen zu bezahlen. Ein Geschwisterrabatt bei den Essenskosten wird nicht gewährt.
5. Für Grundschulkinder der MPS Angersbach, die die Kita Angersbach besuchen, sind pro angemeldeter Stunde 10 € im Monat zu entrichten.
6. Für Grundschulkinder der MPS Angersbach, welche die Hausaufgabenbetreuung in Anspruch nehmen sind 20 € pro Monat zu entrichten. Die Hausaufgabenbetreuung umfasst maximal eine Stunde am Tag.
Krabbelgruppen in der ev. Kindertagesstätte Angersbach und ev. Kindergarten Landenhausen
Die Gebühren für die Inanspruchnahme eines Krabbelgruppenplatzes sind identisch mit den Gebühren für die Inanspruchnahme eines Regelkindergartenplatzes.
Details können direkt in der Kindertagesstätte Angersbach erfragt werden. Tel.Nr. 06641/2433
Gebühren im 3. Kindergartenjahr ("Bambini-Programm")
Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Bereitstellung von Nutzungsgebühren für die Benutzung von Kindergärten gewährt, erhebt die Ev. Kichengemeinde keine Beiträge. Dies gilt für die letzten 12 Monate vor der Einschulung, beginnend ab 01.01.2007, für die tägliche Betreuungszeit von bis zu 5 Stunden für Halbtagsplätze und mindestens 5 Stunden für Ganztagsplätze. Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die gezahlten Gebühren zu erstatten. Eltern, deren Kinder von der Einschulung zurück gestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren Betreuung wieder gebührenpflichtig. Von dieser Regelung ausgenommen sind grundsätzlich alle zusätzlichen Kosten, wie Getränke-, Frühstücks und Essensgeld.
Bestattungsgebühren
Die nachstehenden Gebühren aus der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wartenberg beinhalten die Bestattung, das Nutzungsrecht an der jeweiligen Grabstätte, die Benutzung der Leichenhalle, gegebenenfalls eine Grabeinfassung sowie die Grabräumung.
Detailierte Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung, Tel. 06641/9698-0.
| Reihengrab | 1.447,00 € |
| Familiengrab (neu) | 3.165,00 € |
| Urnengrab | 917,00 € |
| Urnenbeisetzung in einem Reihen- oder Familiengrab | 372,00 € |
| Familien-Rasengrab, einschl. Pflege | 3.735,00 € |
| Reihen-Rasengrab, einschl. Pflege | 1.662,00 € |
| Baumgrabstätte | 892,00 € |
Hundesteuer
| für den ersten Hund | 54,00 €/Jahr |
|---|---|
| für den zweiten Hund | 72,00 €/Jahr |
| für den dritten und jeden weiteren Hund | 84,00 €/Jahr |
| für "gefährliche" Hunde | 264,00 €/Jahr |
Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
| Grundsteuer A | 270 v.H. |
|---|---|
| Grundsteuer B | 240 v.H. |
| Gewerbesteuer | 310 v.H. |



