Kommunalwahlen 2011

Am 27. März 2011 finden Kommunalwahlen statt.
Zusammen mit den Kommunalwahlen wird eine Volksabstimmung für das Land Hessen über die Aufnahme einer "Schuldenbremse" in die Hessische Verfassung durchgeführt.
Nachstehed einige Informationen zu den Kommunalwahlen
Wer wird in Wartenberg gewählt?
- Gemeindevertretung
- Ortsbeirat für den Ortsteil Landenhausen
- Kreistag des Vogelsbergkreises
Wie viele Vertreter werden gewählt?
In Wartenberg sind 19 Gemeindevertreter/innen zu wählen.
Der Ortsbeirat Landenhausen besteht aus fünf Mitgliedern. Die Anzahl der Sitze der beiden Gremien wurden gegenüber der letzten Kommunalwahlen durch Beschluss der Gemeindevertretung von 23 auf 19 bzw. von 7 auf 5 reduziert.
Wer darf wählen?
- Wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetes ist.
- Das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- Seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag im Kreis, der Gemeinde bzw. im Ortsbezirk Landenhausen seinen Wohnsitz hat, also mindestens seit dem 27. Dezember 2010 dort wohnt.
- Unionsbürger sind unter den gleichen Bedingungen wie Deutsche zu allen Kommunalwahlen wahlberechtigt.
Wer stellt sich in Wartenberg zur Wahl?
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2011 die Wahlvorschläge der folgenden Parteien und Wählergruppen zugelassen:
a) Gemeindevertretung
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
6. Freie Wählergemeinschaft Wartenberg, FWGW
b) Ortsbeirat Landenhausen
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
6. Freie Wählergemeinschaft Wartenberg, FWGW
Aus
Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge sind die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien und Wählergruppen ersichtlich.
Mit den nachstehenden Links kommt man zu den Musterstimmzetteln für
a) die Wahl zur
Gemeindevertretung
b) die Wahl zum
Ortsbeirat Landenhausen
c) die Wahl zum
Kreistag des Vogelsbergkreises
Wie wird gewählt?
Die Kommunalwahl ist eine Listenwahl, die mit Merkmalen der Personenwahl angereichert ist.
Je Wähler können so viele Stimmen abgegeben werden, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind.
Dabei können einem Vertreter bis zu 3 Stimmen gegeben werden (Kumulieren)
Auch können Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen gewählt werden (Panaschieren).
Außerdem kann der Wähler den Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem er ein Listenkreuz bei der Partei oder Wählergruppe seiner Wahl setzt.
Auch kann ein Listenkreuz gesetzt und anschließend noch weitere einzelne Personen von anderen Listen gewählt werden.
Wer möchte, dass bestimmte Personen keine Stimme bekommen, kann Streichungen in einer angekreuzten Liste vornehmen.
Wo findet man weitere Informationen zu den den Kommunalwahlen?
Informationen zu den Kommunalwahlen, speziell auch zum Thema Kumulieren und Panaschieren findet man unter den folgenden Links:
Hessische Landeszentrale für politische Bildung
Info des Landeswahlleiters zu den Kommunalwahlen
Info des Landeswahlleiters zur Volksabstimmung
Haben Sie noch Fragen zu den Kommunalwahlen oder zur Volksabstimmung?Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unserer Gemeinde im Rathaus, Landenhäuser Str. 11, OT Angersbach, Tel. 06641/9698-0, E-Mail: Martin.Ortwein@Gemeinde-Wartenberg.de



