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Satzungen der Gemeinde Wartenberg

Artikel 28 Grundgesetz (GG) i.V.m.  Artikel 137 Hessische Verfassung (HV) garantieren den Städten und Gemeinden sowie den Gemeindeverbänden die kommunale Selbstverwaltung. Ausfluss dieser Selbstverwaltungsgarantie ist die Befugnis, für das eigene Gebiet Recht zu setzen.
Dieses gemeindliche Recht wird in den sogenannten Satzungen gefasst.

Die jeweiligen Satzungen der Gemeinde Wartenberg sind nachfolgend aufgeführt:

Leitet Herunterladen der Datei ein- Benutzungsordnung Gemeinschaftsraum Landenhausen

Leitet Herunterladen der Datei ein- Entwässerungssatzung

Leitet Herunterladen der Datei ein- Erschließungsbeitragssatzung

Leitet Herunterladen der Datei ein- Friedhofsordnung

Leitet Herunterladen der Datei ein- Friedhofsgebührenordnung

Leitet Herunterladen der Datei ein- Hauptsatzung

Leitet Herunterladen der Datei ein- 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Leitet Herunterladen der Datei ein- Stellplatzsatzung

Leitet Herunterladen der Datei ein- Straßenbeitragssatzung

Leitet Herunterladen der Datei ein- Straßenreinigungssatzung

Leitet Herunterladen der Datei ein- Verwaltungskostensatzung

Leitet Herunterladen der Datei ein- Wasserversorgungssatzung