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Satzungen der Gemeinde Wartenberg
Artikel 28 Grundgesetz (GG) i.V.m. Artikel 137 Hessische Verfassung (HV) garantieren den Städten und Gemeinden sowie den Gemeindeverbänden die kommunale Selbstverwaltung. Ausfluss dieser Selbstverwaltungsgarantie ist die Befugnis, für das eigene Gebiet Recht zu setzen.
Dieses gemeindliche Recht wird in den sogenannten Satzungen gefasst.
Die jeweiligen Satzungen der Gemeinde Wartenberg sind nachfolgend aufgeführt:
- Benutzungsordnung Gemeinschaftsraum Landenhausen
- Erschließungsbeitragssatzung



