Aktuelles aus dem Rathaus
Öffentliche Bekanntmachung - Hinweis auf das gebührenfreie Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Einwohnermeldedaten
Auf Grund der Regelungen des Bundesmeldegesetzes werden vom Einwohnermeldeamt Daten der Einwohner an folgende Stellen weitergegeben:[mehr]
Neues Bundesmeldegesetz (BMG) am 01. November in Kraft getreten!
hier: Grundlegende Veränderungen bei Vermietung und Eigenbezug
Das BMG löst das bisherige Melderechtsrahmengesetz und die Landesgesetze ab.
Wesentliche Änderungen ergeben sich bei auch bei Zu- und Umzügen.
Ab sofort muss bei Einzug in eine neue Wohnung von dem Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ausgehändigt werden. Grundlage der Mitwirkungspflicht des Vermieters ist § 19 BMG. Diese ist bei der Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus.
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter diese Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszuhändigen, damit der Wohnungsnehmer der Anmeldefrist Einzugsdatum nachkommen kann. Die Anmeldefrist liegt jetzt höchstens zwei Wochen nach Bezug. Die zwingende Vorlage dieser Wohnungsgeberbescheinigung soll Scheinmeldungen verhindern; liegt somit auch durchaus im Interesse des Vermieters.
Zieht eine meldepflichtige Person dagegen selbst in sein Eigenheim, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro, im Rahmen des Anmeldevorganges, eine Selbsterklärung abzugeben.
Vordrucke zur Abholung liegen auch im Rathaus, Einwohnermeldeamt, für Sie bereit.
Downloads: Selbsterklärung über Eigenheim
Wohnungsgeberbestätigung [mehr]
Neues Einwohnermelderecht - Änderungen bei Veröffentlichungen von Geburtstagen
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ab bzw. seit dem 01. November 2015 gelten im Bereich des Melderechtes neue bundesgesetzliche Bestimmungen.
Dies betrifft u. a. die Veröffentlichung von Geburtstagslisten nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) – Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen. Eine Weitergabe von Daten bei Ehe- oder Altersjubiläen ist gem. § 50 (2) Satz 2 BMG nur noch für folgende Jubiläen zulässig:
„ Altersjubiläen im Sinne des Satzes 1 sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.“
Aus diesem Grund werden künftig nur noch reduzierte Listen veröffentlicht bzw. an die Presse weitergegeben.
Weiterhin besteht wie auch im alten Recht die Möglichkeit der Datenwiedergabe zu widersprechen. Hierzu ist eine entsprechende Erklärung gegenüber der Meldebehörde abzugeben. Dies kann bereits bei der Anmeldung, aber auch noch später erfolgen. Bereits vorliegende Erklärungen werden weiterhin berücksichtigt. [mehr]
Hinweise an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer
Bedauerlicherweise erhalten wir laufend Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Straßen und Flächen, sowie frei laufende Hunde im Gemeindegebiet. Deshalb weisen wir auf nachstehende Verhaltensregeln hin.[mehr]
Checkliste - Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte
Um einen Überblick zu bekommen, welche Geräte zu welchen Uhrzeiten in Wohngebieten betrieben werden dürfen, wird nachfolgend eine Checkliste zum Download bereitgestellt.[mehr]
Defekte Straßenlampen melden
Haben Sie eine defekte Straßenbeleuchtung entdeckt? Dann melden Sie uns diese einfach und unkompliziert, wir werden uns darum kümmern. Dazu benötigen wir die genaue Stelle der defekten Straßenbeleuchung. Bitte teilen Sie uns die ausgefallenen Straßenbeleuchtungen wie folgt mit:
- Email: info@Gemeinde-Wartenberg.de
- Telefon: 06641-9698-0
- Fax: 06641-9698-24
- oder einfach eine Mitteilung in den Briefkasten am Rathaus(Landenhäuser Str. 11, OT Angersbach) werfen.
Neuigkeiten aus dem Rathaus
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