Aktuelles aus dem Rathaus
Friedhof - Standsicherheit von Grabmalen
Die Überprüfung findet in der Zeit vom 22.04. bis 26.04.2024 (KW 17) unter Vorbehalt der Witterung statt. [mehr]
Friedhof - Abräumen (Einebnen) von Gräbern / Ablauf der Ruhefristen bzw. Nutzungszeiten
Alle Grabstätten, bei denen die Ruhefrist bzw. Nutzungszeit vor dem 30.04.2024 abgelaufen ist, werden vom Bauhof der Gemeinde Wartenberg ab dem 13.05.2024 eingeebnet.
Das betrifft die Reihen-, Rasenreihen- u. Urnenreihengrabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen aus dem Jahr 1989 (Stichtag: 30.04.1989) und früher sowie die Doppel-, Rasendoppel- und Urnendoppelgrabstätten bei denen die Nutzungszeit der Grabstätte vor dem 30.04.2024 abgelaufen ist.
Grabstätten, die vor Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit eingeebnet werden sollen, bitten wir die Nutzungsberechtigten sich bis spätestens 30.04.2024 bei der Friedhofsverwaltung zu melden.
Für das Abräumen der Grabstätten entstehen für die Angehörigen keine Kosten. [mehr]
Hessen Mobil informiert: Erneuerung einer Stützwand in Landenhausen beginnt - Umleitung über B 254 und K 122 wird eingerichtet
Bereits Ende September 2023 sollten in der Ortsdurchfahrt von Wartenberg/Landenhausen die Arbeiten zur Erneuerung einer Stützwand beginnen. Allerdings führten Änderungen im Terminplan der beauftragten Baufirma dazu, dass der Baustart verschoben werden musste.[mehr]
Die VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH informiert über Einschränkungen im Busverkehr in Landenhausen
Vollsperrung Salzschlirfer Straße - Sanierungsmaßnahmen Stützwand Am 25.01.2024 beginnt die Vollsperrung in Landenhausen. Hessen Mobil beabsichtigt, die Stützwand in der OD Wartenberg/Landenhausen (Salzschlirfer Straße) in stand zusetzen. Dazu ist es erforderlich die Fahrbahn zu sperren. [mehr]
Kinderreisepässe - Neuregelung ab 01.01.2024
Der Gesetzgeber hat am 8. Oktober 2023 unter anderem beschlossen, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden dürfen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Ab dem 1. Januar 2024 können Kinder auf Antrag einen Personalausweis oder Reisepass ausgestellt erhalten.
Zu den Gründen, warum der Gesetzgeber Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft hat und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder zu beachten ist, finden Sie ausführliche Informationen auf der BMI-Internetseite unter dem Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html ;jsessionid=EC17C6C836FE32E2FD2C3C916EE28088.live872#doc16125526bodyText2.
Ausgestellte Kinderreisepässe laufen ab dem 1. Januar 2024 in jedem Fall aus. Eine Gültigkeitsverlängerung oder Lichtbildaktualisierung ist ab dem 1. Januar 2024 unzulässig. Auch eine Berichtigung des Wohnorts, der Augenfarbe oder der Größe nach dem 1. Januar 2024 ist aus Sicht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unzulässig.[mehr]
Entsorgung von Abfällen aus der Entfernung von Eichenprozessionsspinnernestern
Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Mittelhessen und auch in der Gemeinde Wartenberg ausgebreitet. Grundsätzlich gilt im eigenen Garten: Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinner selbst entfernen, da solche Experimente die eigene Gesundheit gefährden. Das Entfernen des Eichenprozessionsspinners sollte professionell erfolgen und ist deshalb eine Aufgabe für den Fachmann.
Wegen des allergenen Potenzials dürfen Rückstände aus der Bekämpfung ausschließlich in dafür zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen beseitigt werden. Eine Verwertung der Abfälle, etwa durch Kompostierung, ist genauso verboten wie die Beseitigung in Eigenregie beispielsweise durch verbrennen.
Die Landkreise sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Annahme zuständig. Die Abfälle müssen jedoch in luftdichten Behältnissen angeliefert werden. Diese sollen zudem eindeutig als Abfälle des Eichenprozessionsspinners deklariert sein.
Das Entsorgungszentrum Vogelsberg (ehem. Deponie Bastwald) in Schwalmtal – Brauerschwend kann Abfälle aus der Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners annehmen.
Das Anliefern ist von Privatpersonen, Unternehmen sowie Bau- u. Betriebshöfen möglich. [mehr]
Öffentliche Bekanntmachung - Hinweis auf das gebührenfreie Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Einwohnermeldedaten
Auf Grund der Regelungen des Bundesmeldegesetzes werden vom Einwohnermeldeamt Daten der Einwohner an folgende Stellen weitergegeben:[mehr]
Neuigkeiten aus dem Rathaus
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