Ermittlung des Wasserverbrauchs für die Jahresabrechnung 2024 - Wasserzähler werden abgelesen!
Kategorie: AktuellesAb dem 27.11.2024 werden die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs die Wasserzähler in Angersbach und Landenhausen ablesen.
Nach § 33 der Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.11.2022 haben die Wasserabnehmer den Beauftragten der Gemeinde, den Zutritt zu den Wasserverbrauchsanlagen, insbesondere zum Ablesen der Messeinrichtungen, zu gestatten. Die Bauhofmitarbeiter können sich entsprechend ausweisen.
Die Gemeinde Wartenberg bittet die Hauseigentümer und Mieter die Ablesung zu ermöglichen, insbesondere sollten sie darauf achten, dass die Wasserzähler weder zugestellt noch zugebaut sind.
An Viehhalter:
Für die Haltung von Vieh (Rind, Schwein, Pferd, Schafe/Ziegen) besteht die Möglichkeit, bei der Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühr eine Absetzung bei der anzurechnenden Frischwassermenge vorzunehmen. Sie werden gebeten, bei der Zählerablesung auf die Haltung hinzuweisen und die Anzahl der Tiere mitzuteilen.
Zisternenwasser – Nutzung im Haushalt:
Wenn Sie für die Wassernutzung eine Zisterne in Betrieb haben und das Wasser im Haushalt nutzen, bittet die Gemeinde Wartenberg um entsprechende Mitteilung. Eine Gartenwasserzisterne ist nicht anzugeben.
Bei Fragen zur Ablesung, Absetzung von Großvieheinheiten etc. wenden Sie sich an die Sachbearbeiterin Fr. Sonja Heiß, der Gemeinde Wartenberg, Tel. 06641/9698-19.