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Sonderabfall-Kleinmengensammlungen in der Gemeinde Wartenberg

Kategorie: Aktuelles

Die nächsten Sonderabfall - Kleinmengensammlungen finden im OT Angersbach, Gemeindebauhof, Im Ziegelgarten am Donnerstag, den 19.09.2024, von 09.00 – 10.00 Uhr und im OT Landenhausen, Feuerwehrhaus, Mittelstraße 10 am Donnerstag, den 26.09.2024, von 09.00 – 10.00 Uhr statt.

Sonderabfälle dürfen nicht über die normalen Hausmülltonnen entsorgt werden. Daher bietet der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis zweimal jährlich eine Sonderabfall-Kleinmengensammlung in allen Ortsteilen des Vogelsbergkreises an.

Wichtige Informationen zur Sonderabfall-Kleinmengensammlung im Vogelsbergkreis

Mitmachen bei Hausmüllentgiftung
Umweltschutz für Jedermann

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) in Lauterbach, Am Graben 96, führt in diesem Jahr wieder eine Sammelaktion zur Beseitigung von Problemabfall aus Haushalten, Kleingewerbe und Schulen durch. Mit einem besonders gekennzeichneten Sammelfahrzeug werden zentrale Standorte der Kommunen im Kreisgebiet angefahren und Sonderabfall entgegengenommen. Anliefern können Sie Abfälle, die gesundheits- und umweltgefährdend sind und daher nicht in die Mülltonne oder ins Abwasser gehören.

Kleinkondensatoren, feste, ölhaltige Betriebsmittel, z.B. Kfz-Ölfilter und Putzlappen jedoch kein Altöl. Das Altöl kann bei gewerblichen Sammelstellen bzw. im Fachhandel zurückgegeben werden. Spraydosen, Lösungsmittel, Verdünner, Altfarben- (keine Dispersionsfarben!) und Lacke; Leim- und Klebemittel, Haushaltsreiniger, Putz- und Pflegemittel, Kosmetika, Fotochemikalien (Entwickler, Fixierer), anorganische und organische Chemikalien wie Säuren, Laugen, chlorhaltige Produkte (z.B. Sanitärreiniger, Desinfektions-, Bleich u. Scheuermittel); Pflanzenschutz-Schädlingsbekämpfungs-, Unkrautvernichtungs- und Holzschutzmittel (hierzu zählen auch kleinere Mengen von nicht mehr benötigtem gebeizten Saatgut und Saatbeizen).

Die Kanistergröße darf jeweils 20 l nicht übersteigen, bei Säuren und Laugen max. 10 l pro Behälter.
Bei Altmedikamenten werden nur Krebsmedikamente, Hormonpräparate und Virus hemmende Medikamente angenommen.

Die Annahme der wegen gefährlicher Reaktionen stets getrennt zu verwahrenden Sonderabfälle kann nur in verschlossenen Gebinden - möglichst in Originalbehältnissen belassen - von maximal 20 Liter Behältervolumen erfolgen. Bei Säuren und Laugen max. 10 Liter pro Behältnis.

Es gilt des Weiteren eine Mengenbegrenzung von max. 100 kg je Anlieferer.

Gewerbliche Anlieferer haben 5,50 € je kg zu zahlen (Rechnungsstellung). Ölhaltige Betriebsmittel werden nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Größere Sondermüllmengen müssen vom Abfallerzeuger selbst bei einem Entsorger angemeldet und gewerblich entsorgt werden. Um die Sonderabfall-Kleinmengensammlung von unnötigem Verpackungsmaterial zu entlasten, sind insbesondere Pflanzenschutzmittelbehältnisse nach deren Entleerung und anschließendem Reinigen aufzuschneiden und in den "Gelben Sack" zu geben. Das dabei anfallende Spülwasser bitte wieder im Pflanzenschutz ordnungsgemäß verwenden. Sauber entleerte, tropffreie und spachtelreine Weißblechbehälter sollten nach ihrem Verpressen dem Altwarenhändler angeboten werden. Behältnisse mit ausgehärteten Farbresten gehören in die Gelbe Tonne, wenn Sie die Rückstände entfernen können. Sollten sich die ausgehärteten Farbreste nicht vom Behältnis trennen lassen, sind sie dem Restmüll zuzuordnen. Bitte geben Sie den Sonderabfall persönlich beim "Verantwortlichen Personal" am Sammelfahrzeug ab. Bei Verhinderung können auch Dritte, die dann über den Inhalt genauestens zu informieren sind, beauftragt werden. Die Sonderabfälle sollten beschriftet sein. Das Personal ist angewiesen, die umseitig genannten Sammeltermine (Standort, Standzeit) genau einzuhalten. Sollte dennoch einmal eine Verzögerung eintreten, warten Sie bitte am Einsammelort. Keinesfalls darf Sonderabfall unbeaufsichtigt abgestellt werden, der dann eine ernstzunehmende Gefahr für Kinder darstellt und vom Sammelfahrzeug nicht mehr anzunehmen ist. Den Weisungen des "Verantwortlichen Personals" am Sammelfahrzeug ist Folge zu leisten. Für Schäden, die beim Andienen des Sonderabfalls entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.

Radioaktive Stoffe dürfen nicht am Schadstoffmobil angenommen werden. Radioaktive Stoffe mit Strahlenzeichen müssen über die Hessische Landessammelstelle für radioaktive Abfälle einem dafür vorgesehenen Endlager zugefügt werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Fragestellungen ist das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung IV "Umwelt", Dezernat 44.2 - Fachbereich Strahlenschutz Telefon 0641/303 – 0

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie bitte beim ZAV, Telefon 06641/9671-0 an, der Ihnen zu weiteren Auskünften gerne zur Verfügung steht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis