Baugebiete
Baugrundstücke in Wartenberg
Wir haben es, Ihr Traumgrundstück fürs Eigenheim. Grundstücksgrößen von 400 – 1.500 qm, darunter Hanglagen mit unverbaubarem Blick in eine herrliche Mittelgebirgslandschaft aber auch ebenes Terrain nahe dem historischen Ortskern. Die Grundstückspreise bewegen sich zwischen 27,--€ und 53,--€ je qm, abhängig von Lage und Erschließungszustand des Grundstücks. Auch Besonderheiten finden bei uns ihren Platz. Ein neues Wohngebiet in dem auch Pferdehaltung zulässig ist, dürfte einmalig in Hessen sein.
Es erwartet Sie eine Gemeinde mit guter Infrastruktur in verkehrsgünstiger Lage. Selbst die Erreichbarkeit des Rhein-Main-Gebietes mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist kein Problem. Egal ob junge Familie mit Kindern, Single oder Rentnerpaar , Sie werden sich in Wartenberg wohlfühlen. Niedrige Steuer- und Gebührensätze, eine bürgerorientierte Verwaltung, die intakte Umwelt und das lt. Wettergutachten „angenehme thermische Milieu“ sind weitere gute Gründe für Ihr Eigenheim in Wartenberg.
In den beiden Wartenberger Ortsteilen Angersbach und Landenhausen gibt es freie Baugrundstücke sowohl in zentraler Lage als auch an der Perepherie.
Nähere Informationen über alle freien Baugrundstücke (Größe, Eigentümer etc.) senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Wohnen und Pferdehaltung

in der Salzschlirfer Straße im Ortsteil Landenhausen
- Sonderbaugebiet für Pferdehaltung
- Bauplatzangebot für Hobbypferdehaltung
- Grundstücksgrößen variabel
- direkter Zugang in die Feldgemarkung
- hervorragende Rahmenbedingungen für Reitsport und Pferdehaltung
Quick-Check Bauantrag
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum hat im Frühjahr den Quick-Check Bauantrag eingeführt.
Der Quick-Check Bauantrag ist ein digitales Fragetool für Bürgerinnen und Bürger zur Klärung der Zulässigkeit einfacher Bauvorhaben (Carport / Garage, Gartenhaus sowie gebäudeabhängige und gebäudeunabhängige Solaranlagen). Mit Hilfe der Anwendung kann online und eigenständig geprüft werden, ob für eines dieser Vorhaben die Stellung eines Bauantrags erforderlich ist und welche Behörde/n einzubeziehen ist/sind. Der Anwender erhält eine erste rechtsunverbindliche Auskunft und kann das Ergebnis herunterladen sowie ausdrucken.
Mit folgendem link gelangen Sie zu dem Quick-Check Bauantrag