Baugebiete
Bebauungspläne
Im Bebauungsplan legt die Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind.
Die Satzung wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Der Bebauungsplan schafft Baurecht.
Was steht im Bebauungsplan
In der Regel besteht der Bebauungsplan aus einer Planzeichnung (Teil A) und einem textlichen Teil (Teil B). Ein Bebauungsplan kann aber beispielsweise auch nur aus einem textlichen Teil bestehen. Nicht Teil der Satzung - aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich - ist eine Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans dargelegt sind. Einen gesonderten Teil der Begründung bildet der Umweltbericht (§ 2a BauGB).
Anders als der Flächennutzungsplan, der für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB), umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, z.B. eine Gruppe von Grundstücken. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB). Nach dem Prinzip der Einräumigkeit darf sich der Geltungsbereich mehrerer Bebauungspläne nicht überschneiden.
Bebauungspläne mit Rechtskraft
Grundsätzlich sind die Bebauungspläne der Kommune im Internet zur Verfügung zu stellen.
Nachstehender Button führt Sie zum Geoportal Vogelsberg,
wo Sie die Bebauungspläne der Gemeinde Wartenberg und weitere Informationen finden.