Förderung zur Erhaltung u. Modernisierung vorhandener Bausubstanz

Die Gemeinde Wartenberg fördert seit dem Jahr 2009 die Erhaltung und Modernisierung vorhandener Bausubstanz.

Die Förderung wird für die Erhaltung bzw. Schaffung von Wohnraum gewährt. Eine Förderung für landwirtschaftliche Gebäude ist ebenfalls möglich. 
Ausnahmsweise kann auch die Sanierung für eine gewerbliche Nutzung gefördert werden. Förderfähig sind auch Gebäude mit sozialer und kultureller Nutzung, die nicht auf Gewinnerzielung gerichtet sind. 

Als förderfähige Altbauten gelten Gebäude auf dem Gebiet der Gemeinde Wartenberg die vor dem Jahr 1900 errichtet wurden und in der Denkmaltopographie mit aufgenommen sind.

Über Anträge entscheidet unter Anwendung der Förderrichtlinie der Gemeindevorstand. Bevorzugt gefördert werden Maßnahmen an denkmalgeschützter Bausubstanz.

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Dachsanierung (Kompletterneuerung mindestens der Dacheindeckung) einschließlich eventueller Wärmedämmmaßnahmen.
     
  • Außenwandsanierung einschließlich Fenstererneuerung u. Haustüre, bei Fachwerkfassaden reicht fachgerechter Neuanstrich, bei Putzfassaden und bei Fassadenverkleidungen, z. B. Schindeln, die Erneuerung und damit evtl. verbundene Wärmedämmmaßnahmen.
     
  • Innensanierung / Umbau / Modernisierung (z. B. Heizungseinbau bzw. Erneuerung, Badsanierung, jegliche Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz).

Alle Maßnahmen müssen den bau- und gegebenenfalls denkmalrechtlichen Vorschriften entsprechen, auch wenn sie im Einzelfall nicht genehmigungspflichtig sind.
Generell nicht förderfähig sind reine Schönheitsreparaturen.

  • Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen soweit dies zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes für Nachbargebäude führt und die hierfür erforderlichen bau- und denkmalrechtlichen Genehmigungen vorliegen.

Höhe der Förderung

Die Förderung ist abhängig von der durchgeführten Maßnahme.

Die förderfähigen Gesamtkosten werden festgesetzt für Maßnahmen:

  • Dachsanierung = 5.000,00 €
  • Außenwandsanierung = 10.000,00 €
  • Innensanierung = 10.000,00 e
  • Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen = 5.000,00 €

Der Fördersatz beträgt 15% der nachgewiesenen Gesamtkosten bis zur o. g. Kostengrenze.

Die Ausschöpfung der Höchstbeträge ist für ein Gebäude und für die jeweiligen Maßnahmen innerhalb von fünfzehn Jahren nur einmal möglich.

Antragsberechtigung / Antragstellung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer von Gebäuden sind und Maßnahmen durchführen wollen.

Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.

Für die Antragstellung ist ein bei der Gemeindeverwaltung erhältliches Antragsformular zu verwenden. 
Dieses erhalten Sie als nachfolgend als Download, ebenso die aktuelle Förderrichtlinie.

Bauen, Umwelt u. Liegenschaften

Ansprechpartner
Stephan Schrimpf Hauptamt, Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung
+496641 9698-27 +496641 9698-24 1