Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen

Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. 

Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.

Der Fischereischein wird für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.

Zuständigkeit

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

  • für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
     
  • für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.

Erforderliche Unterlagen

  • Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes

oder

  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer
  • Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer
  • Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde
  • Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
  • Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben
     
  • Personalausweis oder Reisepass
     
  • ein aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
     
  • Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit.
     
  • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).

Kosten

Jahres- oder Sonderfischereischein

Verwaltungsgebühr = 10,00 €

Fischereiabgabe = 7,50 €

Gesamtkosten = 17,50 €

Fünfjahresfischereischein

Verwaltungsgebühr = 18,00 €

Fischereiabgabe = 27,00 €

Gesamtkosten = 45,00 €

Zehnjahresfischereischein

Verwaltungsgebühr = 36,00 €

Fischereiabgabe = 50,00 €

Gesamtkosten = 86,00 €

Bürgerservice

Ansprechpartner
Mark Friedrich Bürgerbüro, Hauptamt, Ordnungsamt
+496641 9698-12 +496641 9698-24 1
Ansprechpartner
Cathrin Friedel Bürgerbüro, Hauptamt, Standesamt
+496641 9698-11 +496641 9698-24 1