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Fundsachen / Fundbüro

Im Fundbüro im Bürgerbüro werden alle abgegebenen Gegenstände aufbewahrt um dem Eigentümer die Möglichkeit zu geben, den verlorenen Gegenstand zurück zu erhalten. Die Aufbewahrungszeit beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Abgabe der Fundsache.

Wird die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungszeit nicht durch den Eigentümer abgeholt, geht die Fundsache in den Besitz der Gemeinde Wartenberg über, wenn der Finder nicht einen Rückgabeanspruch bei der Abgabe der Fundsache angemeldet hat.

Sie haben etwas gefunden ?

Sie haben einen Schlüssel, ein Telefon, ein Fahrrad, Kleidung oder einen anderen Gegenstand gefunden? Geben Sie Ihre Fundsachen bitte im Fundbüro im Bürgerbüro ab. Bei der Abgabe können Sie entscheiden ob Sie Finderlohn vom Eigentümer wünschen und ob Sie die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zurückerhalten möchten.

Erforderliche Unterlagen (bei Abholung einer Fundsache)

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Beweismittel, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer der Fundsache sind

Sie haben etwas verloren ?

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie sich gerne telefonisch mit dem Team aus dem Rathaus in Verbindung setzen und nachfragen, ob die Fundsache im Fundbüro abgegeben wurde (Tel.: 06641-9698-0).