Fundbüro - Allgemeine Informationen

Haben Sie einen Wertgegenstand gefunden? Muss dieser abgegeben werden?

Sie sind verpflichtet einen gefundenen Wertgegenstand (Wert mehr als 10,00€) beim Fundbüro abzugeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen, wobei die Fundsache, der Fundort sowie Ihre Personalien festgehalten werden.

Das Fundbüro ist zur Aufbewahrung der Fundgegenstände für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten gesetzlich verpflichtet.

Meldet sich der Eigentümer des Fundgegenstandes in dieser Zeit nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde Wartenberg selbst Eigentümerin der Sache.

Haben Sie einen Gegenstand verloren,

dann können Sie telefonisch, schriftlich, oder durch persönliche Vorsprache beim Fundbüro nachfragen ob die verlorene Sache gefunden und abgegeben wurde.

Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit). Der Verlierer sollte dem Fundbüro ebenso einen Eigentumsnachweis an der verlorenen Sache vorlegen.

Bürgerservice

Ansprechpartner
Katrin Rothe Bürgerbüro, Standesamt
+496641 9698-26 +496641 9698-24 1
Ansprechpartner
Lena Jursitzki Auszubildende
+496641 9698-25 +496641 9698-24 1