Änderung Ihres Wohnsitzes

Hier erhalten Sie Informationen zu Ihrer Wohnsitzänderung in Wartenberg.

  • Eine Anmeldung ist nötig, wenn Sie erstmals mit Haupt- oder Nebenwohnung nach Wartenberg ziehen.
  • Eine Ummeldung ist ein Umzug innerhalb von Wartenberg.
  • Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
  • Ein Statuswechsel ist die Änderung eines Hauptwohnsitzes in eine Nebenwohnung oder umgekehrt.

Die Änderung Ihres Wohnsitzes übernimmt für Sie das Bürgerbüro. Falls nötig melden wir Ihren bisherigen Wohnsitz für Sie ab.

Für Ihre Wohnsitzänderung in Wartenberg bitten wir Sie, persönlich vorzusprechen. Ehegatten können die Wohnsitzänderung für die gesamte Familie vornehmen. Nach den gesetzlichen Grundlagen ist Ihre neue Wohnung spätestens zwei Wochen nach dem tatsächlichen Bezug anzumelden. Eine Bescheinigung des Wohnungsgebers (Initiates file downloadWohnungsgeberbestätigung) ist vorzulegen.

Die Vertretung bei der Wohnsitzänderung durch eine bevollmächtigte Person ist nur möglich, wenn die Vollmacht öffentlich oder nach § 6 Abs. 2 des Betreuungsbehördengesetzes durch eine Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde beglaubigt wird. Alternativ können Sie statt dessen das entsprechende Formular mitbringen, dass die Person, die Sie vertreten sollen, zuvor ausgefüllt und unterschrieben hat.

Bitte beachten Sie bei einem Zuzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.

Haupt- oder Nebenwohnung ???

Die Hauptwohnung einer volljährigen, nicht verheirateten Person ist die Wohnung an der sie sich überwiegend aufhält, da sie z.B. von dieser Wohnung zu ihrer Arbeitsstelle geht. Der Hauptwohnsitz von verheirateten, nicht getrennt lebenden Personen ist der Hauptwohnsitz der Familie. Eine Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung.

Abmeldung und Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Sie können Ihren Wohnsitz abmelden, wenn keine weitere Wohnung in Deutschland besteht und Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen möchten. Zur Abmeldung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments erforderlich.

Nebenwohnsitze können seit dem 01.11.2015 ausschließlich bei der Meldebehörde Ihres aktuellen Hauptwohnsitzes abgemeldet werden. Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Wartenberg ist und Sie eine Nebenwohnung in Wartenberg oder einer anderen Gemeinde abmelden möchten, können Sie dies bei unserer Meldebehörde erledigen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie innerhalb Wartenbergs umziehen benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Personalausweise und Reisepässe bzw. Ausweisdokumente aller umzumeldenden Personen
  • Initiates file downloadWohnungsgeberbestätigung
  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, Ausnahmen siehe oben.

Wenn Sie erstmals nach Wartenberg ziehen oder Ihre bisherige Nebenwohnung in Wartenberg zum Hauptwohnsitz erklären möchten (Statuswechsel), sind folgende zusätzliche Unterlagen erforderlich:

  • Geburtsurkunden von Kindern, für die bisher kein Ausweisdokument ausgestellt wurde.
  • Falls kein Deutscher Personalausweis vorgelegt werden kann, ist unter Umständen die Vorlage einer Meldebestätigung der bisherigen Meldebehörde erforderlich.

Gebühren

Alle Wohnsitzänderungen sind kostenlos.