Personalausweis (BPA)

Ab dem 16. Lebensjahr besteht eine Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass).

Der Personalausweis muss grundsätzlich persönlich beantragt werden. Falls Sie mit Nebenwohnsitz oder nicht in der Gemeinde Wartenberg gemeldet sind, kann Ihr neuer Personalausweis, nur im Ausnahmefall, mit Zustimmung Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde in Wartenberg beantragt werden.

Die Ausstellung erfolgt bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre, danach für 10 Jahre. In dringenden Fällen kann zusammen mit der Beantragung des Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der sofort ausgehändigt wird, und bis zu 3 Monate gültig ist.

Alle Personalausweise verfügen über Onlineausweisfunktionen, die nicht deaktiviert werden können.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bzw. des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Flyer: Der Online-Ausweis (BSI)

Die Herstellung der Personalausweise dauert ca. 2-3 Wochen. Sobald der Personalausweis bei uns angekommen ist, benachrichtigen wir Sie. 
Der Ausweis liegt dann im Bürgerbüro zur Abholung bereit.

Vollmachtserklärung zur Abholung - Personalausweis

  • Identitätsnachweis (alter Personalausweis oder Reisepass).
     
  • Sofern Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen oder Ihr Kinderreisepass nicht von der Gemeinde Wartenberg ausgestellt worden ist: die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde), bei ausländischen Urkunden neben dem Original auch eine Übersetzung ins Deutsche durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer.
     
  • biometrisches Lichtbild:
    • ab 01.05.2025 dürfen Lichtbilder nur noch digital übermittelt werden, mitgebrachte Lichtbilder (Papierbilder) werden nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert.
    • Nutzen Sie unser Fotoaufnahmesystem im Bürgerbüro zur Erstellung und Übertragung.
    • das Bild muss den neuen biometrischen Anforderungen entsprechen.
       
  • Bei Minderjährigen ist die Identifikation durch einen Sorgeberechtigten notwendig. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist die Zustimmung aller sorgeberechtigten Personen notwendig.

    Formular - Einverständniserklärung GSV - Ausstellung BPA bzw. RP - minderjährige Kinder
     

  • In besonderen Fällen sind bei der Beantragung eventuell zusätzliche Unterlagen (Namensänderung) erforderlich.

Wenn Ihr bisheriger Personalausweis gestohlen wurde, benötigen wir für die Neubeantragung den Nachweis einer Anzeige bei einer Polizeidienststelle im Inland.

Antragstellende Person unter 24 Jahren : 22,80 Euro

Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro

vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei

Änderung der PIN im Bürgerbüro: gebührenfrei

Sperrung der Onlineausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei

Entsperrung der Onlineausweisfunktion bei Wiederauffindung: 6,00 Euro

Erstellung biometrisches Foto: 6,00 Euro

Die Gebühren sind bei Beantragung des Ausweisdokumentes in bar zu bezahlen.

Reisepass / Expressreisepass (EPass 3.0)

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Reisepässe können für Personen jeden Alters ausgestellt werden.

Der Reisepass muss grundsätzlich persönlich beantragt werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung aller sorgeberechtigten Personen notwendig. Es ist auch möglich, dass ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung unterschreibt und der andere bei der Abholung.

Es stehen folgende weitere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Expresspass: Wenn Sie Ihren Reisepass besonders schnell benötigen, können wir für Sie einen Expresspass beantragen, der nach ca. 4 Arbeitstagen fertiggestellt ist.
  • vorl. Reisepass: Ebenso ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Dieser kann sofort ausgestellt werden und ist bis zu einem Jahr gültig (nicht für die USA, siehe unten).
  • 48-Seiten-Pass: Falls Sie sehr viele Länder bereisen, kann auch ein Reisepass ausgestellt werden, der 48 Seiten für Visavermerke enthält.

Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen erhalten sie bei der Auslandsvertretung des Landes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Auswärtiges Amt - Reise- u. Sicherheitshinweise

Die Herstellung der Reisepässe dauert ca. 4-6 Wochen (Expresspass 4 Arbeitstage). Sobald der Reisepass bei uns angekommen ist, benachrichtigen wir Sie. Der Ausweis liegt dann im Bürgerbüro zur Abholung bereit.

Vollmachtserklärung zur Abholung - Reisepass

  • Deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 Grundgesetz.
     
  • Persönliche Vorsprache bei der Antragstellung (gilt auch für Minderjährige).
     
  • Persönliches Erscheinen des Minderjährigen und mindestens eines Sorgeberechtigten ist erforderlich. Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie der Original-Personalausweis/-Reisepass benötigt.
     
  • In Wartenberg mit Hauptwohnsitz angemeldet. Wenn man in Wartenberg mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich; diese wird vom Bürgerbüro eingeholt (es entstehen hierbei Mehrkosten).
  • Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
     
  • biometrisches Lichtbild:
    • ab 01.05.2025 dürfen Lichtbilder nur noch digital übermittelt werden, mitgebrachte Lichtbilder (Papierbilder) werden nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert.
    • Nutzen Sie unser Fotoaufnahmesystem im Bürgerbüro zur Erstellung und Übertragung.
    • das Bild muss den neuen biometrischen Anforderungen entsprechen.
       
  • Bei Minderjährigen ist die Identifikation durch einen Sorgeberechtigten notwendig. Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist die Zustimmung aller sorgeberechtigten Personen notwendig.

    Formular - Einverständniserklärung GSV - Ausstellung BPA bzw. RP - minderjährige Kinder

  • Bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes, ist die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, o.ä.) erforderlich. 
     
  • In besonderen Fällen sind bei der Beantragung eventuell zusätzliche Unterlagen (Namensänderung) erforderlich.

Reisepasses bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro

Reisepasses ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro

Expresspass bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 Euro

Expresspass ab dem 24. Lebensjahr: 102,00 Euro

48-Seiten-Pass: zusätzlich 22,00 Euro

vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

Erstellung biometrisches Foto: 6,00 Euro

Die Gebühren sind bei Beantragung des Ausweisdokumentes in bar zu bezahlen.

Bürgerservice

Ansprechpartner
Christine Dimmerling Bürgerbüro, Hauptamt, Standesamt
+496641 9698-13 +496641 9698-24 2
Ansprechpartner
Mark Friedrich Bürgerbüro, Hauptamt, Ordnungsamt
+496641 9698-12 +496641 9698-24 1