Briefwahl / Wählen mit Wahlschein

An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden. In das Wählerverzeichnis der Gemeinde Wartenberg werden alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz in Wartenberg eingetragen.

Briefwahlunterlagen können frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag ausgestellt werden.

Antragsmöglichkeiten

Online Wahlscheinantrag

Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wartenberg mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen. Den Antrag stellen wir rechtzeitig vor Beginn der Briefwahl (spätestens 6 Wochen vor dem Wahltag) hier ein.

Mit dem folgenden Link können Sie den Wahlschein online beantragen:
Opens external link in new windowhttps://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6535019

Wahlbenachrichtigungskarte

Sie haben auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg oder per Fax zu beantragen. Diese Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.

Formloser Antrag

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder auch elektronisch per E-Mail an Opens window for sending emailinfo(at)gemeinde-wartenberg.de. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Briefwahlbüro im Rathaus

Im Rathaus können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen. Sie können aber auch gleich an Ort und Stelle Ihre Stimme abgeben.

Öffnungszeiten:
Montag: von 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Dienstag: von 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch: von 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: von 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: von 07:30 - 13:00 Uhr

Antragsfrist und Versand

Anträge können bis Freitag, dem 12. März 2021 bis 13:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden. Entsprechende Anträge können am Samtag, dem 13. März 2021 in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus und am Wahlsonntag, 14. März 2021 bis 15.00 Uhr im Wahllokal in der ehmaligen Volksschule im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 gestellt werden.

Wir versenden die Briefwahlunterlagen an die gewünschte Adresse, auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss. Berücksichtigen Sie dabei die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird. Trifft ihr Wahlbrief nicht rechtzeitig ein, kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden.

Abholung der Unterlagen mit Vollmacht

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des jeweiligen Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragen (siehe oben). Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, erfahren Sie über die Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt wird.

Musterstimmzettel

Die Musterstimmzettel wurden am 6. Feburar 2021 mit dem "Oberhessen Kurier" an alle Wartenberger Haushalte verteilt.