Termine und Fristen zu den Kommunalwahlen 2021

Ab sofort
Briefwahlanträge können gestellt werden. Da Wahlscheine aber frühestens ab dem 1. Februar 2021 ausgestellt werden können, empfiehlt es sich, Anträge nicht zu früh zu stellen.

15. Januar 2021
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.

31. Januar 2021
Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Wartenberg bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind.

Spätester Zuzug im jeweiligen Wahlkreis, um wahlberechtigt zu sein.

01. Februar 2021
Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen.

Anfang Februar 2021
Verteilung der Musterstimmzettel an alle Haushalte.

bis spätestens 21. Februar 2021
Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Briefwahlantragsvordruck.

21. Februar 2021
Letzter Tag zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in der Wartenberg durch zugezogene Wahlberechtigte aus dem Landkreis.

22. Februar bis 26. Februar 2021
Das Wählerverzeichnis der Gemeinde Wartenberg wird zur Einsicht bereit gehalten. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.

12. März 2021 - 13:00 Uhr
Briefwahlanträge können ab jetzt nicht mehr gestellt werden, lediglich in Ausnahmefällen, in der Regel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.

14. März 2021 (Wahltag)
Die Stimmabgabe in den Wahllokalen ist in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen möglich.
Bis 15:00 Uhr
sind Briefwahlanträge in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.
Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.

18. März 2021
Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss