Grundsteuer

05.01.2026 * Wichtige Hinweise zur Grundsteuer für das Jahr 2026

Im Jahr 2025 wurde allen Grundstückseigentümern im Gemeindegebiet Wartenberg aufgrund der Grundsteuerreform neue Grundsteuerbescheide ausgestellt. 

Der Grundsteuerabgabenbescheid des Jahres 2025 der Gemeinde Wartenberg gilt als Mehrjahresbescheid nicht nur für ein Jahr, sondern auf unbestimmte Zeit. Solange keine Änderung eintritt, die die Höhe der Steuer oder deren Fälligkeit beeinflusst, werden die Abgaben für die Folgejahre jeweils allgemein durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Merken Sie sich daher bitte die im Bescheid angeführten Fälligkeitstermine vor, da Sie keine weiteren Zahlungsaufforderungen erhalten. Die Abgaben sind in der Regel in vier Raten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.

Bei dieser Gelegenheit möchte die Gemeindekasse auf die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens hinweisen, sofern Sie nicht bereits daran teilnehmen. Sie ersparen sich damit das Überwachen von Zahlungsterminen und das Ausfüllen von Überweisungsbelegen. Um abbuchen zu können, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Einzugsermächtigung. 

Wird ein Grundstück bzw. Anwesen veräußert, so bleibt der Eigentümer, dem das Grundstück bzw. Anwesen zu Beginn des Jahres gehörte, Steuerschuldner für das gesamte Veräußerungsjahr (§ 9 Grundsteuergesetz).

Die Steuerpflicht für den neuen Eigentümer beginnt erst ab dem 01.01. des Folgejahres. Wenn im Kaufvertrag eine Aufteilung der Abgaben für das Veräußerungsjahr vorgesehen ist, so bewirkt dies lediglich privatrechtliche Ansprüche zwischen Verkäufer und dem Erwerber. Das Steueramt kann in diesen Fällen keine Aufteilung der Steuerschuld vornehmen. (Dies gilt nicht in Zwangsversteigerungsverfahren). Bitte beachten Sie, dass das Steueramt erst nach Vorlage der Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt die Änderung der Eigentumsverhältnisse vornehmen kann. Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer Bankverbindung oder Eigentümerwechsel frühzeitig mit. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung.