Bauhof
Das Hessische Schiedsamt

Schlichten ist besser als Richten
Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.
Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine fast 200jährige bestehende und funktionierende Institution, die sich bewährt hat.
Die Schiedspersonen sind nach ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt. Sie arbeiten streitschlichtend, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre – oft auch zu Hause. Es gelingt dadurch häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Seiten gut leben können.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig. Sie liegen zwischen 20 Euro und 50 Euro nebst im Einzelfall verursachter Auslagen.
Schiedsamt Wartenberg
Schiedsperson: Volker Obenhack, Am Kolbenrasen 14, 36367 Wartenberg
Funktion: Schiedsmann
Kontaktdaten: Tel.: 0 66 48 - 40 175
Schiedsperson: Frank Hohmeier, Veilsheckenweg 7, 36367 Wartenberg
Funktion: stellv. Schiedsmann
Links zu externen Informationsquellen
- Hessisches Ministerium der Justiz: Flyer – Das Hessische Schiedsamt
- Landesrecht Hessen: Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung
- Landesrecht Hessen: Hessisches Schiedsamtsgesetz
- Landesrecht Hessen: Hessisches Nachbarrechtsgesetz
- Hessisches Ministerium der Justiz: Orientierungshilfe zum Nachbarrecht
- Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V – Website