Bauhof
Gremien
Den aktuellen Sitzungskalender, die Sitzungsunterlagen dieser Gremien sowie Informationen über Gremienzusammensetzungen, Fraktionen und ehrenamtliche Tätigkeiten finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Wartenberg.
Gemeindevertretung
Die direkt gewählte Gemeindevertretung ist das oberste Organ einer Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt. Die letzte Kommunalwahl war am 14. März 2021.
Die Zahl der Mitglieder wird bei einer Einwohnerzahl von 3.001 bis zu 5.000 auf 23 festgelegt.
Durch die Hauptsatzung kann bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Wahlzeit die Zahl der Gemeindevertreter auf die für die nächstniedrigere Größengruppe maßgebliche oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl festgelegt werden. Die Änderung muss mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter beschlossen werden und gilt ab der nächsten Wahlzeit.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in der ihrer Sitzung vom 22.09.2009 eine Anzahl von 19 Gemeindevertretern beschlossen.
Ausschüsse
Die Gemeindevertretung kann nach § 62 HGO zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Ein Finanzausschuss ist zu bilden. Die Gemeindevertretung kann unbeschadet des § 51 HGO bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten den Ausschüssen widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen. Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit in der Gemeindevertretung Bericht zu erstatten. Die Gemeindevertretung kann jederzeit Ausschüsse auflösen und neu bilden.
Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgenden Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss
Der Haupt- und Finanzausschuss hat 9 Mitglieder.
Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand besteht nach § 65 HGO aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem/der Ersten Beigeordneten und weiteren Beigeordneten.
Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Der Gemeindevorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die in der Regel nicht öffentlich sind.
Der Gemeindevorstand vertritt die Gemeinde. Erklärungen der Gemeinde werden in seinem Namen durch den Bürgermeister oder dessen allgemeinen Vertreter, innerhalb der einzelnen Arbeitsgebiete durch die dafür eingesetzten Beigeordneten abgegeben.
Nach § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg besteht der Gemeindevorstand aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister und den Beigeordneten. Die Zahl der Beigeordneten beträgt 6.
Ortsbeirat
In den Gemeinden können nach § 81 HGO durch Beschluss der Gemeindevertretung Ortsbezirke gebildet werden; bestehende örtliche Gemeinschaften sollen Berücksichtigung finden. Für jeden Ortsbezirk ist ein Ortsbeirat einzurichten. Die Abgrenzung der Ortsbezirke und die Einrichtung von Ortsbeiräten sind in der Hauptsatzung zu regeln.
Nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg wird für den Ortsteil Landenhausen ein Ortsbezirk nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils gültigen Fassung errichtet.
Der Ortsbezirk Landenhausen umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Landenhausen. Der Ortsbeirat besteht aus 5 Mitgliedern.