Abfall-Infos
Abfallinformationen
Die Gemeinde Wartenberg ist seit 1. Januar 2008 dem Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) beigetreten.
Seit diesem Zeitpunkt ist der ZAV auch im Bereich der Gemeinde Wartenberg sowohl für die Entsorgung und Verwertung als auch für die Einsammlung der Abfälle zuständig.
Bei abfallrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV)
Am Graben 96
36341 Lauterbach
Tel.: 0 66 41 - 96 71 - 0
Fax: 0 66 41 - 96 71 - 20
E-Mail schreiben
Tipps und nützliche Informationen zum Thema “Abfall” finden Sie auch auf der Internetseite des ZAV:
Den Abfallkalender für die Gemeinde Wartenberg erhalten Sie auf der Homepage des ZAV:
In der Gemeinde Wartenberg gibt es insgesamt sechs Standorte die Einsammlung von Altglas.
Bitte die Einwurfzeiten beachten:
Werktags von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Im OT Angersbach können Sie an den folgenden vier Standorten Ihr Altglas entsorgen:
- Im Ziegelgarten 9, OT Angersbach (gemeindlicher Bauhof)
Mühlstraße, Ecke Rudloser Str., OT Angerbach - Adalbert-Stifter-Weg, Ecke Veilsheckenweg, OT Angersbach
- Lauterbacher Str. 14, OT Angersbach
Im OT Landenhausen können Sie an den folgenden zwei Standorten Ihr Altglas entsorgen:
- Am Sportzentrum 3, OT Landenhausen (Parkplatz Freibad)
- Stockhäuser Str. 100, OT Landenhausen (Kreisjugendheim)
Es wird gebeten das Altglas getrennt nach Grün-, Braun- und Weißglas in die dafür vorgesehenen Behälter einzuwerfen, damit eine bessere Wiederverwertung erfolgen kann. Wenn eine andere Farbe, beispielsweise eine blaue oder gelbe Flasche, entsorgt werden soll, ist sie am besten im Container für Grünglas aufgehoben.
Schraubdeckel und –verschlüsse von Glasverpackungen müssen mittlerweile vor dem Einwurf in den Container nicht mehr entfernt werden.
In die Altglasbehälter gehören z. B.:
Einwegflaschen, Gemüsegläser, Getränkeflaschen, Glasflaschen für Öl/Soßen etc., Marmeladegläser, Spirituosenflaschen, Weinflaschen, Sektflaschen.
Kein Flachglas (Fenster, Glasscheiben, Glas), keine Trinkgläser, keine Pfandbehälter und keine Glaskeramik oder Bauglas in die Altglasbehälter einwerfen. (Restmüll!!!).
Das Altpapier wird über die „Blaue Tonne (aktuell nur blauer Deckel)“ entsorgt. Das zugeteilte Gefäßvolumen richtet sich nach der Anzahl, der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Die Abfuhr erfolgt einmal im Monat. Die genauen Abfuhrtermine sind aus dem Abfallkalender zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass überfüllte Tonnen und zusätzliches Altpapier neben der Tonne nicht abgefahren werden. Im Bedarfsfall können zusätzliche Altpapiertonnen erworben oder die kostenfreie Abgabemöglichkeit bei dem Entsorgungszentrum Vogelsberg in Schwalmtal-Brauerschwend wahrgenommen werden.
In die blaue Tonne gehören z. B.:
- Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte
- Bücher (ohne Einband), Kataloge, Prospekte, Broschüren
- Schreibpapier, Notizblöcke, Schulhefte, Briefumschläge
- Papierverpackungen, Packpapier, unbeschichtetes Geschenkpapier
- Kartons, Kartonagen, Pappe
- Faltschachteln, Zigarettenschachteln
Für die Papiersammlung nicht geeignet:
- Tütenverpackungen für Getränke
- beschichtetes Butterbrotpapier, Geschenkpapier
- Kohle- und Blaupapier
- Hygienepapier, z. B. Papiertaschentücher (Küchenpappier, Servietten, etc.)
- verschmutzte und nasse Papierabfälle
- Tapeten (auch ungebrauchte Rollen oder Reste)
Soweit es sich bei den vorgenannten Materialien nicht um "Grüne Punkt" Artikel handelt, die über die "Gelbe Tonne" entsorgt werden, kommt lediglich eine Entsorgung über das Restmüllgefäß in Frage.
Altreifen können gegen Gebühr am Entsorgungszentrum Vogelsberg EZV (ehemals Deponie Bastwald), Tel. 0 66 38 - 12 49 abgegeben werden bzw. bei Reifenhändlern oder Autoverwertern.
Kleinmengen an unbelastetem mineralischem Bauschutt (ohne Armierung) können donnerstags in der Zeit von 16.30 - 17.30 Uhr am Gemeindebauhof, Im Ziegelgarten 9 im OT Angersbach abgegeben werden.
Unter Kleinmengen sind ca. 75 Liter zu verstehen (z.B. Handwagen/Schubkarre). Für eine Fahrzeugladung von ca. 75 l wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
Aussortiert werden müssen:
Holz, Kunststoffe, Papier und Pappe, elektrische Leitungen, Wasserleitungen, Rigips, Gasbetonsteine, Bimssteine, Isolier- und Dämmstoffe. Ferner dürfen Bauschuttmaterialien nur unbelastet und asbestfrei angeliefert werden.
Außerdem kann unbelasteter Bauschutt direkt bei folgenden Firmen angeliefert werden:
(vorab telefonisch nachfragen)
Fa. Schrimpf GmbH & Co. Basaltwerke KG, Herbstein - Tel.: 0 66 43 - 23 6
Entsorgungszentrum Vogelsberg EZV - Tel.: 0 66 38 - 12 49
Schmitt Recycling & Entsorgung GmbH & Co. KG, Fulda - Tel.: 06 61 - 73 96 6
Die Biotonne wird im Vogelsbergkreis im Tonnensystem abgefahren.
Die Leerung erfolgt zweimal im Monat. Die genauen Abfuhrzeiten sind aus dem Abfallkalender zu entnehmen.
Bei Nichtleerung können Sie sich direkt an diesen Entsorger wenden. Bei fehlenden bzw. beschädigten Gefäßen wenden Sie sich bitte direkt an den ZAV. Tel. 06641/9671-0.
Der Gesetzgeber schreibt bundesweit die getrennte Sammlung sämtlicher Bioabfälle vor, damit sie sinnvoll und zum Nutzen der Umwelt z.B. als Kompost verwertet werden können. Bioabfälle dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Damit die Bioabfallsammlung gut und problemlos funktioniert, beachten Sie folgende Hinweise:
Stellen Sie die Biotonne an einen kühlen, schattigen und wettergeschützen Platz
Im Winter sollte er frostgeschützt sein
Legen Sie am besten vor dem Befüllen saugfähiges Material auf den Boden (z.B. zerknülltes Zeitungspapier)
Gelegentlich auch Zwischenlagen an saugfähigem Material hinzugeben
Achten Sie darauf, dass der Deckel geschlossen ist
Wickeln Sie Küchenabfälle oder feuchte Bioabfälle immer gut in Zeitungspapier, Papiertüten oder Küchenpapier ein
Die Biotonne sollte regelmäßig gereinigt werden
Benutzen Sie keine Plastiktüten und keine biologisch abbaubaren Kunststoffbeutel zum Sammeln Ihrer Bioabfälle
Was darf in die Biotonne:
Aus der Küche (beispielhaft):
Speisereste (auch Fisch und Fleisch), Obst- und Gemüseabfälle, Tee- und Kaffeesatz, Filtertüten, Brotreste, Eierschalen, verdorbene Lebensmittel, Schnittblumen, Papierküchentücher, Taschentücher
Aus dem Garten (beispielhaft):
Reisig, Laub, Tannennadeln, Wildkräuter, Grasschnitt, Blumenerde, Wurzelwerk
Sonstiges (beispielhaft):
Haare, Federn, Stroh, Moos, Unkraut, Kork, Sägespäne
Was darf nicht in die Biotonne:
Kunststoffe, Plastiktüten, Verpackungsabfälle, Kronkorken, Textilien, Leder, Windeln und andere Hygenieartikel, Fäkalien (z.B. Kleintierstreu), Tierkadaver, Schlachtabfälle, Medikamente, schadstoffhaltige (gefährliche) Abfälle, Batterien, Glas, Steine, Metall, Keramik, Tapeten, behandeltes Holz, Asche, Kehricht, Staubsaugerbeutel und sonstiger Restmüll…
Alle großen Elektrogeräte (zwei Kantenlängen über 50 cm) können bei der Sperrmüllsammlung oder beim Entsorgungszentrum Vogelsberg (EZV) abgegeben werden.
- Kühlschrank
- Herd
- Waschmaschine
- Ofen
- Heizgerät
Weitere Informationen sowie die Abrufkarte für die Elektronikgroßgeräte erhalten Sie mit einem Klick auf den nachfoglenden Button:
Für kleinere Elektro- und Elektronikaltgeräte (kleine Geräte haben mindestens zwei Kanten von weniger als 50 cm Kantenlänge) steht am Gemeindebauhof, Im Ziegelgarten 9 im OT Angersbach eine Sammelstelle zur Verfügung. Die Geräte können dort donnerstags von 16.30 - 17.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung abgegeben werden. Dies sind z.B. Toaster, Friteuse, Kaffeemaschine, Bügeleisen, Nähmaschine, Rasierapparat, Haartrockner, Staubsauger, Radiowecker, Tastatur, Maus, Drucker, Notebook, Handy, Bohrmaschine, Akkuschrauber, Fahrradcomputer, Rauchmelder…
Weitere Informationen erhalten Sie mit einem Klick auf den nachfoglenden Button:
Für Erdaushub steht die Sandgrube im OT Angersbach (Kromberg) zur Verfügung.
Die Anlieferung erfolgt nach Absprache mit der Fa. Eurich (Tel. 06641/8047).
Die Restmülltonne wird im Vogelsbergkreis im Tonnensystem abgefahren. Die Leerung erfolgt einmal im Monat.
Die genauen Abfuhrzeiten sind aus dem Abfallkalender zu entnehmen. Bei Nichtleerung können Sie sich direkt an diesen Entsorger wenden.
Bei vorübergehendem Mehrbedarf können Sie neben den gelben Säcken auch handelsübliche durchsichtige Säcke am Abfuhrtag neben die Tonne stellen.
Die Zurverfügungstellung und Entsorgung der gelben Tonne gehören nicht zur Zuständigkeit des ZAV. Die gelbe Tonne gehört zum Dualen System. Dies ist ein privatwirtschaftliches System, welches sich über Lizenzentgelte finanziert. Alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen müssen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen ein Lizenzentgelt zahlen, welches je nach Größe, Gewicht und Material der Verpackung berechnet wird.
Folgende Punkte sollten dabei beachtet werden:
Bitte sammeln Sie die Verpackungen sauber, sie lassen sich so, wegen der geringeren Geruchsbelastung, besser bei ihnen zu Hause lagern. Außerdem erleichtern saubere Verpackungen ganz wesentlich das Recycling
Entleeren aller Verpackungen vollständig
Stapeln Sie keine verschiedenen Materialien ineinander. Das erschwert den Sortierprozess erheblich und führt zu schlechteren Verwertungsergebnissen
Verschiedene Materialien bitte vorher voneinander trennen (z. B. Aluminiumdeckel vom Joghurtbecher) da sie sonst nicht verwertbar sind
Lassen Sie aus den Verpackungen "die Luft heraus" und drücken Sie diese zusammen. Das macht nicht viel Arbeit, aber spart viel Platz in der Tonne
Vermeiden Sie unbedingt Fremdstoffe in den verschiedenen Sammlungen
In die „Gelbe Tonne“, den „Gelben Sack“ gehören z. B.:
Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“ (außer Pappe, Karton, Papierverpackungen und Glas)
Verpackungen aus Kunststoff: Tragetaschen, -beutel, Kunststoffflaschen (von Spül-, Wasch-, Körperpflegmitteln usw.), Folien, Becher (Joghurt etc.), PET-Flaschen (außer bepfandeten), Einweggeschirr, Fleisch-, Obst- u. Gemüseschalen aus Schaumstoff, Styroporverpackungen, Verpackungschips.
Verpackungen aus Metall: Konservendosen, Getränkedosen (außer bepfandeten), Verschlüsse, Aluminiumfolien, -dosen, -deckel, -schalen, -tuben, Tierfutterdosen,
Verbundverpackungen: Arzneimittelblister (keine Medikamente!), Getränkekartons, Milchkartons, Vakuumverpackungen (Kaffee, Suppentüten etc.), Süßwarenverpackungen.
Die Grünabfallsammelstelle an der Kläranlage im OT Angersbach ist von voraussichtlich März bis November (witterungsbedingt) geöffnet.
In der Zeit von Dezember bis Februar ist die Grünabfallsammelstelle geschlossen.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Winterzeit: dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr und samstags von 14.00 bis 17.00 Uhr
Sommerzeit: dienstags von 16.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 14.00 bis 17.00 Uhr
Zum Grünabfall gehören zum Beispiel:
- Äste, Heckenschnitt, Pflanzenreste, Gras- und Rasenschnitt, Laub, Sträucher
Die Annahme erfolgt in haushaltsüblicher Menge. Die Grünabfallgebühr beträgt 13,51 € pro m³.
Der Betrag wird anhand der tatsächlichen Menge berechnet. Für ein 200 l Sack fallen demnach 2,70 € an. Für einen 300 l Sack 4,00 € oder für einen 500 l Sack 6,70 €.
Die Bezahlung ist nur in bar möglich.
Bitte unbedingt auf der Fahrt zur Grünabfallsammelstelle auf ausreichende Ladungssicherung an Ihrem Fahrzeug achten. Ebenfalls wird um gegenseitige Rücksichtnahme der Fahrzeugführer auf dem Fahrweg zur Grünabfallssammelstelle gebeten.
Die Restmülltonne wird im Vogelsbergkreis im Tonnensystem abgefahren. Die Leerung erfolgt einmal im Monat.
Die genauen Abfuhrzeiten sind aus dem Abfallkalender zu entnehmen. Bei Nichtleerung können Sie sich direkt an diesen Entsorger wenden.
Bei fehlenden bzw. beschädigten Gefäßen wenden Sie sich bitte direkt an den ZAV. Tel. 06641/9671-0.
Für kurzfristig anfallende Mehrmengen sind zusätzlich auch 80 l –Müllsäcke bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Die Kosten je Sack betragen 9,30 € (ab 01.01.2025).
die Restabfalltonne hat einen eingestanzten „Chip“, der jede Leerung registriert. Durch die Einsparung von Abfuhren sind Gebührenrückerstattungen möglich. Die Rückvergütung der „eingesparten“ Leerungen werden am Jahresende ausgewertet und entsprechend gutgeschrieben.
In die Restmülltonne gehören z. B.:
Aktenordner (Kunststoff), Asche (kalt), Babyflaschen Blumentöpfe, Bürsten, CDs, DVDs, Dias, Disketten, Einwegspritzen (sicher verpackt), Feuerzeuge, Filme, Filzstifte, Fotos, Negative, Glasscherben, Flachglas, Glühbirnen, Gummireste, Hygieneartikel, Kaffeekanne, Kaffeefilter, Katzenstreu, Kehricht, Keramik, Kerzen, Kleintierstreu, Knochen, Kugelschreiber, Kunststoffgegenstände aller Art, Lampenschirme, Leder, Lumpen, Musik-, Videokassetten, Pergament(papier), Pinsel, Pflaster, Porzellan, Putzlappen, Rasierklingen, Nassrasierer, Regenschirme, Schallplatten, Schaumstoff, Schnellhefter, Schuhe, Spiegel, Spielzeug, Staubsaugerbeutel, Stoffreste, Strümpfe, Tapeten, Tapetenreste, Teppichreste, Teppichbodenreste, Teppichfliesen, Thermobehälter, Toner, Vasen, Watte, Wattestäbchen, Windeln, Zahnbürsten, Zigarettenkippen, Zigarrenreste
Die geplanten Termine der Sonderabfallannahme im Jahr 2025 sind:
11.04.2025 Angersbach, Im Ziegelgarten 9 (Bauhof), 09.00 – 10.00 Uhr
22.04.2025, Landenhausen, Mittelstraße 10 a (Feuerwehr), 12.45 – 13.45 Uhr
19.09.2025 Angersbach, Im Ziegelgarten 9 (Bauhof), 09.00 – 10.00 Uhr
26.09.2025, Landenhausen, Mittelstraße 10a (Feuerwehr), 12.45 – 13.45 Uhr
Sonderabfälle können an einer mobilen Sondermüll-Annahmestelle am Bauhof, Im Ziegelgarten im Ortsteil Angersbach bzw. bei der Feuerwehr in der Mittelstraße im Ortsteil Landenhausen abgegeben werden. Die Sammlungen erfolgen zweimal jährlich; die Termine werden in dem Mitteilungsblatt „Wartenberger Nachrichten“ und ganzjährig auf der Internetseite des ZAV (www.zav-online.de) veröffentlicht.
Die Annahme der wegen gefährlicher Reaktionen stets getrennt zu verwahrenden Sonderabfälle, kann nur in verschlossenen Gebinden (möglichst in Originalbehältnissen belassen) von maximal 20 Liter Behältervolumen erfolgen. Bei Säuren und Laugen maximal 10 Literpro Behältnis. Es gilt des Weiteren eine Mengenbegrenzung von max. 100 kg je Anlieferer. Gewerbliche Anlieferer haben 5,50 € je kg zu zahlen, für Privatpersonen wird die Anlieferung nicht berechnet. Ölhaltige Betriebsmittel werden nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
Folgende Abfälle können bei der Sammlung abgegeben werden.
Abfälle rund ums Auto
verunreinigtes Benzin, verunreinigter Dieselkraftstoff, Bremsflüssigkeiten, Frostschutzmittel, Kaltreiniger, Ölfilter, Unterbodenschutz, Abschmierfette
Batterien
Rückgabe bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung, Handel oder dem Entsorgungszentrum Vogelsbergkreis
Autobatterien bitte über den Handel oder einen Schrotthändler abgeben
Gartenchemikalien
Düngemittel, Unkraut- / Schädlingsbekämpfungsmittel
Ölhaltige Festabfälle
Ölbinder, Ölfilter, Ölgetränkte Lappen und Putzwolle (tropfend)
Leuchtmittel
Keine Annahme von LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren
LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren können zentral bei einer Sammelstelle über www.lightcycle.de kostenfrei abgegeben werden
Heimwerker- / Hobbychemikalien
Abbeizer, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Klebstoffe, Flüssige Lacke und Farben (keine Dispersionsfarben), Laugen und Säuren, Lösungsmittel (Terpentin, Terpentinersatz, Xylol, etc.), Rostschutzmittel
Haushaltschemikalien
Desinfektionsmittel, Entfärber, Fleckentferner, Entkalker, Mottenschutzmittel, Reinigungsmittelreste (Sanitär- / Backofenreiniger, etc.), Waschmittel
Sonstiges
PCB-haltige Kondensatoren, Quecksilberthermometer, Quecksilberhaltige Schalter, teilentleerte Spraydosen, Make up
Gifte und Laborchemikalien
Nur nach telefonischer Absprache, Tel. 06641/9671-0 oder 06638/918169-16
Altmedikamente
Krebsmedikamente, Hormonpräparate und virushemmende Medikmamente
Zytostatika werden nicht am Schadstoffmobil angenommen, diese bitte dem behandelnden Arzt zurückgeben
- Sonstige Altemedikamente können im Restabfall entsorgt werden
Bitte beachten:
Nach der Altölverordnung sind Tankstellen, Werkstätten und Geschäfte verpflichtet, Altöl zurückzunehmen (bei Vorlage des Kaufbelegs kostenlos, ohne Beleg ggf. kostenpflichtig)
Nach der Batterieverordnung ist der Handel verpflichtet, Batterien zurückzunehmen. Geschäfte bieten Abgabemöglichkeiten an.
Tipp: Dispersionsfarben mit Zement, Gips oder Putzkalk binden und nach dem Aushärten in den Restabfall geben
Informationen des ZAV zu Sonderabfall
Sie können mindestens zweimal jährlich eine kostenfreie Sperrmüllentsorgung pro Grundstück bis maximal 4 m³ beantragen, wenn dieses mit einem gebührenpflichtigen Restabfallgefäß veranlagt/ausgestattet ist. Sie geben an Was, Wie viel und Wo (Adresse) Sie es entsorgen lassen möchten und senden dies (per E-Mail, Fax oder Post) an den Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis.).
Die Sperrmüllentsorgung ist in Ihren Müllgebühren bereits mit eingerechnet.
Informationen des ZAV zur Sperrmüllentsorgung und Sperrmüllanmeldung
In die Textilcontainer gehören tragfähige Kleidungsstücke, Schuhe und verwendbare Textilien wie z.B. Bett- und Haushaltswäsche. Nicht verwendbar sind z.B. Stoffreste, Matratzen, Teppiche. Damit die Kleidungsstücke nicht verschmutzt werden, sollen sie in Tüten verpackt - nicht lose - eingeworfen werden. Die Schuhe bitte paarweise gebündelt einwerfen.
Seit dem 01. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien.
Gut gebrauchte und wiederverwendbare Alttextilien und Altkleider sollen weiterhin in die bewährten Sammelcontainer gegeben werden.
Verschmutzte und stark verschlissene Alttextilien und Altkleider dürfen weiterhin über die Restabfalltonnen entsorgt werden.
Befüllte Restabfalltonnen mit stark verschlissenen und stark verschmutzten Alttextilien und Altkleidern werden entgegen verschiedener Mitteilungen in der Presse und den sozialen Medien weiterhin entleert.
Im OT Angersbach können Sie an den folgenden vier Standorten Ihre Altkleider entsorgen:
- Bahnhofstraße (im Bereich des Bahnhofs), OT Angersbach
- Im Ziegelgarten 9, OT Angersbach (gemeindlicher Bauhof)
- Lauterbacher Str. 14, OT Angersbach
- Reinickendorfer Str. 1, OT Angersbach (nahkauf)
Im OT Landenhausen können Sie am folgenden Standort Ihre Altkleider entsorgen:
- Am Sportzentrum 3, OT Landenhausen (Parkplatz Freibad)
Bitte stellen Sie Ihre Säcke mit Altkleidern nicht neben die Altkleidercontainer, wenn diese voll sind. Zum einen werden diese durch Witterungseinflüsse unbrauchbar und die Standorte „vermüllen“ und tragen nicht zu einem ordentlichen Orts- bzw. Erscheinungsbild bei. Versuchen Sie die Abgabe an anderen Standorten bzw. zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Container geleert wurde.
Weihnachtsbäume können zu den Öffnungszeiten an der Grünabfallsammelstelle oder am Entsorgungszentrum Vogelsberg (EZV) gebührenpflichtig abgegeben werden.
Zusätzlich besteht im Ortsteil Landenhausen die Möglichkeit die Weihnachtsbäume während einer Sammelaktion durch einen ortsansässigen Verein am Samstag, den 08.03.2025 zu entsorgen. Diese Einsammlung erfolgt kostenlos. Der Weihnachtsbaumschmuck muss vollständig entfernt werden.