AED-Standorte
Parken & Verkehr
Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen für die Bereich “Parken” und “Verkehr”.
Für die Beantragung steht Ihnen das Online-Verfahren "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte" (VEMAGS) zur Verfügung.
Wenn Sie sich registrieren lassen möchten, oder falls Sie allgemeine Informationen zum "Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte" wünschen, besuchen Sie bitte die bundesweite Website http://www.vemags.de.
Für die Antragstellung und auch für die Erteilung einer Genehmigung ist in Hessen seit 01.03.2023 ausschließlich Hessen mobil in Wiesbaden zuständig!
Hier erhalten Sie weitere Informationen: https://mobil.hessen.de/erlaubnis-und-genehmigungsbehoerde-gst
Für Transporte, bei denen BF4-Begleitung angeordnet wird, muss folgender Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Verkehrsbehörde des Vogelsbergkreises gestellt werden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Button
Sie sind Zeuge/Zeugin eines Parkverstoßes? Dann kommt eventuell die Möglichkeit einer privaten Anzeige für Sie in Frage, denn Privatpersonen haben die Möglichkeit, eine Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr anzuzeigen.
Zuvor gilt es allerdings zu klären, ob es sich um einen Parkvorgang handelt oder tatsächlich um eine Ordnungswidrigkeit.
PARKEN: der Fahrer oder die Fahrerin verlässt das Fahrzeug oder hält für länger als drei Minuten.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor bei:
- Parken oder Halten auf Gehwegen oder Radwegen
- Parken in der Fußgängerzone
- Parken vor einer Ein- und Ausfahrt
- Parken im Halt- oder Parkverbot
- Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz
- Parken vor einer Feuerwehrzufahrt
- Parken auf einer Grenzmarkierung (Zickzacklinie)
Dies vorgenannte Aufstellung ist nicht abschließend.
Möchten Sie einen Parkverstoß anzeigen?
In Form einer Privatanzeige können Sie Parkverstöße im ruhenden Verkehr dem Ordnungsamt der Gemeinde Wartenberg mitteilen.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie persönlich Zeuge/Zeugin des Parkverstoßes sind.
Zu beachten gilt:
Eine Anzeige ohne die vollständige Angabe von Namen und Adresse des Anzeigenden kann leider nicht verfolgt werden. Hintergrund dafür ist, dass die anzeigende Person gegebenenfalls als Zeuge/Zeugin vor Gericht geladen werden kann
Welche Angaben und Unterlagen sind erforderlich?
- Tatort (Angabe der Straße und der Hausnummer)
- Tattag (Datum)
- Tatzeit (Uhrzeit oder Zeitraum)
- amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges
- Tatvorwurf (genaue Benennung der Ordnungswidrigkeit)
- Name und Anschrift des Zeugen
- Notwendig sind aussagekräftige Fotoaufnahmen als Anhang. Auf diesen muss das amtliche Kennzeichen gut lesbar sein. Die Parkposition des Fahrzeuges muss aus ein paar Metern Entfernung dokumentiert werden. Zusätzlich muss die vor Ort geltende Regelung (Verkehrszeichen, Markierung, usw.) auf einen Foto erkennbar sein.
Wohin sende ich diese Informationen?
Zur Durchführung von Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege, Straßen, Fahrradwege, Parkstreifen) oder bei Arbeiten, die sich auf die öffentliche Verkehrsfläche auswirken, benötigen Sie eine Verkehrsanordnung (z. B. Aufstellen eines Gerüsts auf dem Gehweg, Durchführung einer Veranstaltung auf einer Straße, etc.).
Zur Beachtung: Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Antrag auf Anordnung verkehrsrechtl. Maßnahmen nach § 45 StVO - Straßensperrung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr.
Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet.
Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten ist das Ordnungsamt der Gemeinde Wartenberg zuständig.
Bitte kontaktieren Sie bei Fragen bitte die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner.