Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner gilt als einer der gefährlichsten Schädlinge Deutschlands. Er ist ein wärmeliebender Pflanzen- und Gesundheitsschädling. Er befällt, wie der Name schon verrät, alle Eichenarten und Hainbuchen. Durch die anhaltende Klimaerwärmung werden seine Vermehrung und damit auch seine Ausbreitung in Deutschland sehr begünstigt.

Entwicklung des Eichenprozessionsspinners
Der Eichenprozessionsspinner ist die Larve eines Nachtfalters. Die orangefarbenen Raupen schlüpfen im Mai und verstecken sich tagsüber in den Nestern, die aus Häuten, Exkrementen und Brennhaaren bestehen und in den Astgabelungen hängen. Ab Mitte Mai bis Juli sind die Eichenprozessionsspinner auch in großen Mengen auf den Stämmen der Eichen zu finden. Abends wandern sie als Prozession vom Nest in die Baumkrone und fressen die Blätter. Im Spätsommer schlüpfen aus den Puppen die fertigen Nachtfalter, die im Umkreis von 2 km erneut auf ein- oder zweijährigen Zweigen aller Eichenarten ihre Eier ablegen.

Wenn sich die Farbe der Larven in graugrün mit einem helleren Bereich an den Seiten ändert, bilden sich die ersten Brennhaare aus. An der Rückenseite hat die Raupe Segmente mit hunderttausenden, kurzen, sich sehr leicht ablösenden Brennhaaren. Diese Mikro-Haare sind es, die gesundheitliche Schäden bei Menschen und Tieren verursachen können.

Mögliche Gesundheitsschäden
Die Gefahr der Eichenprozessionsspinner geht von den Härchen der Larven aus. Sie enthalten das Nesselgift Thaumetopoein. Dadurch kann der Kontakt mit den Brennhaaren zu einer sogenannten Raupendermatitis führen. Diese äußert sich mit starken Rötungen, Quaddeln und Pusteln.
Werden die Brennhaare allerdings durch Mund oder Nase eingeatmet, können sie zu schmerzhaften Mund und Nasenschleimhautreizungen führen – in Extremfällen sogar zu asthmatischen Anfällen. Dabei ist es egal, wie alt die Brennhaare sind. Auch noch nach Jahren besitzen die Brennhaare die gleiche gesundheitsschädigende Wirkung. Auch Wild- und Haustiere reagieren empfindlich auf die Gifthaare. Zudem können die Haare auf deren Fell haften bleiben und so an den Menschen weitergegeben werden.

Entsorgung von Nestern
Wegen des allergenen Potenzials dürfen Rückstände aus der Bekämpfung ausschließlich in dafür zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen beseitigt werden. Eine Verwertung der Abfälle, etwa durch Kompostierung, ist genauso verboten wie die Beseitigung in Eigenregie beispielsweise durch verbrennen.
Die Landkreise sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Annahme zuständig. Die Abfälle müssen jedoch in luftdichten Behältnissen angeliefert werden. Diese sollen zudem eindeutig als Abfälle des Eichenprozessionsspinners deklariert sein. 
Das Entsorgungszentrum Vogelsberg (ehem. Deponie Bastwald) in Schwalmtal – Brauerschwend kann Abfälle aus der Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners annehmen. Das Anliefern ist von Privatpersonen, Unternehmen sowie Bau- u. Betriebshöfen möglich. 

Rattenbefall

Ratten gelten nach dem Infektionsschutzgesetz als tierische Schädlinge und müssen deshalb aus Gründen des Gesundheitsschutzes bekämpft werden. Sollten Sie in einem Haus leben, in dem die Ratten zur Plage werden, sollten Sie sich an Ihren Haus- bzw. Grundstückseigentümer wenden. Dieser kann dann darüber entscheiden, ob er selbst entsprechende Fertigpräparate auslegt (in jeder Drogerie oder Garten-Center erhältlich) oder eine Fachfirma beauftragt. 

Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.

Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde Wartenberg.

Öffentliche Sicherheit & Ordnung

Ansprechpartner
Stephan Schrimpf Hauptamt, Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung
+496641 9698-27 +496641 9698-24 1
Ansprechpartner
Mark Friedrich Bürgerbüro, Hauptamt, Ordnungsamt
+496641 9698-12 +496641 9698-24 1