AED-Standorte
Veranstaltung anmelden
Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen möchten, brauchen Sie meistens einige Genehmigungen. Ohne Antrag geht es dabei leider meistens nicht.
Zunächst einmal sollten Sie genau wissen, was im Rahmen Ihrer Veranstaltung alles passieren soll. Faktoren wie Ort, Zeitpunkt, Art und Dauer einer Veranstaltung sind entscheidend für die Beurteilung, ob und wie Ihre Veranstaltung genehmigt werden kann. Bitte haben Sie dabei Verständnis dafür, dass nicht jede Veranstaltungsidee auch tatsächlich genehmigt werden kann.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um Ihnen zu helfen.
- Für die Sicherheit der Teilnehmer, Besucher und Gäste ist der Veranstalter verantwortlich. Ein Einsatz von Rettungs- und Sanitätsdienst kann aufgrund der Größenordnung möglich sein.
- Veranstalter haben bei der Planung und Vorbereitung das besondere Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Möglicherweise muss ein Sicherheits-, Kontroll- oder Nachtdienst beauftragt werden.
- Ort und Zeitpunkt sollten frühzeitig dem Ordnungsamt bekanntgegeben werden, damit eine Kollision mit anderen Veranstaltungen verhindert wird.
- Anzeigepflicht nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes) nur noch für gewinnorientierte Organisationen oder Initiativen. müssen mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung gemeldet werden.
- Möchten Sie ein Feuerwerk veranstalten? Melden Sie dies bitte gleich mit an, damit es rechtzeitig genehmigt werden kann.
- Manche Veranstaltungen benötigen Versicherungsschutz und Sicherheitskonzepte.
- Verkehrsrechtliche Absperrungen und sonstige Maßnahmen sollten rechtzeitig abgesprochen werden.
Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen möchten, dann wenden Sie sich frühzeitig an das Ordnungsamt der Gemeinde Wartenberg. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und können Ihnen sagen, welche Anträge und Genehmigungen benötigt werden oder ob auch ein Sicherheitskonzept für Ihre Veranstaltung erstellt werden muss.