Gemeinde & Verwaltung
Kommunalwahl am 15. März 2026
Am 15. März 2026 finden in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen statt.
In Wartenberg werden dabei folgende Gremien neu gewählt:
- Gemeindevertretung (19 Mitglieder)
- Ortsbeirat für den Ortsbezirk Landenhausen (5 Mitglieder)
Außerdem wird in allen Städten und Gemeinden des Vogelsbergkreises, also auch in Wartenberg der Kreistag gewählt.
Auf der nachfolgenden Seite erhalten Sie allgemeine Informationen sowie Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahl 2026.
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 15. März 2026 stattfindenden Wahlen zur Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg und des Ortsbeirates im Ortsbezirk Landenhausen auf.
1. Wahlvorschlagsrecht
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 23 der Kommunalwahlordnung (KWO) entsprechen müssen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (GG) und von Wählergruppen eingereicht werden.
Eine Partei oder Wählergruppe kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.
Den Wahlkreis bildet bei der Wahl zur Gemeindevertretung die Gemeinde Wartenberg, bei der Wahl des Ortsbeirates Landenhausen der Ortsbezirk Landenhausen.
Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist nicht zulässig.
2. Wählbarkeit
Wählbar als Mitglied der Gemeindevertretung bzw. als Ortsbeiratsmitglied ist nach § 32 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt ohne einen Wohnsitz haben. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name und die Kurzbezeichnung müssen sich von den Namen und Kurzbezeichnungen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Die Bewerberinnen und Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, Berufs oder Stands, Tags der Geburt, Geburtsorts und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.
Ist für eine Bewerberin oder einen Bewerber ein Doktorgrad und/oder ein Ordens- oder Künstlername im Pass-, Personalausweis- oder Melderegister eingetragen, kann dieser ebenfalls angegeben werden. Diese Angabe wird dann auch auf den Stimmzettel aufgenommen, § 16 Abs. 2 Satz 3 KWG.
Weist eine Bewerberin oder ein Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge (5. Januar 2026) nach, dass im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, so wird in den amtlichen Bekanntmachungen und auf dem Stimmzettel nur der Ort der sogenannten Erreichbarkeitsanschrift angegeben. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.
Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind (§ 11 Abs. 4 KWG). Dies sind für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg 38 Unterschriften und für die Wahl zum Ortsbeirat im Ortsbezirk Landenhausen 10 Unterschriften.
Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger), die das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag im Wahlkreis ihren Hauptwohnsitz oder ihren dauernden Aufenthalt ohne einen Wohnsitz haben. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
4. Aufstellung der Wahlvorschläge
Die Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlvorschläge werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt und ihre Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt.
Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Vorschlagsberechtigt ist auch jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer der Versammlung. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung.
Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl des Ortsbeirats können auch in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe auf Gemeindeebene aufgestellt werden. In diesem Fall muss die Partei oder Wählergruppe die Wahlvorschläge für sämtliche Ortsbeiratswahlen in der Gemeinde in der gemeinsamen Versammlung aufstellen.
Das Nähere über die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das gesetzlich nicht geregelte Verfahren für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und für die Benennung der Vertrauenspersonen regeln die Parteien und Wählergruppen.
Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung und die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 Satz 4 KWG enthalten.
Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; Er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.
5. Einreichung, Änderung und Rücknahme von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am
Montag, dem 5. Januar 2026, bis 18.00 Uhr
während der allgemeinen Öffnungszeiten schriftlichim Original bei der Wahlleitung, Rathaus, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, einzureichen.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit, auch in Anbetracht der Weihnachtstage und der Feiertage zum Jahreswechsel, so frühzeitig vor dem 5. Januar 2026 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Gerne kann ein Termin zur Abgabe der Wahlvorschläge beim Wahlamt der Gemeinde Wartenberg vereinbart werden: Tel. 06641/9698-0, E-Mail: Wahlen(at)Gemeinde-Wartenberg.de.
Mit dem Wahlvorschlag sind einzureichen:
- Schriftliche Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, dass sie mit ihrer Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden sind,
- eine Bescheinigung des Gemeindevorstands, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen,
- Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahlberechtigung,
- die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt wurden.
Ein Wahlvorschlag kann bis zur Zulassung durch den Gemeindewahlausschuss am 16. Januar 2026 durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.
Die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen Formblätter, mit Ausnahme des Formblattes für die Unterstützungsunterschriften, sind auf der auf der Homepage des Landeswahlleiters Hessen (www.wahlen.hessen.de) abrufbar und auch im Rathauses erhältlich.
Das Formblatt für Unterstützungsunterschriften kann nur direkt bei der Gemeindewahlleitung (Tel.: 06641/9698-0, E-Mail: Wahlen(at)Gemeinde-Wartenberg.de) angefordert werden.
Für die in Wartenberg durchgeführten Wahlen besteht die Möglichkeit, sämtliche Daten für die Wahlvorschläge online zu erfassen. Alle benötigten Formulare können dann ausgedruckt werden – die erfassten Daten, insbesondere zu den Wahlbewerber/innen, werden automatisch in die jeweiligen Formulare übertragen. Dies ersetzt nicht die schriftliche Einreichung der Wahlvorschläge, erleichtert aber das Zusammenstellen der Unterlagen. Nähere Informationen sind beim Wahlamt erhältlich.
6. Maßgebliche Einwohnerzahl, Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und Mitglieder des Ortsbeirates
Die vom Hessischen Statistischen Landesamt nach § 148 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) festgestellte maßgebliche Einwohnerzahl der Gemeinde Wartenberg beträgt 3.484 Einwohner/innen (Stichtag: 30. September 2024).
Nach § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg in Verbindung mit § 38 Abs. 2 HGO sind 19 Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter zu wählen.
Für den Ortsbeirat in dem Ortsbezirk Landenhausen sind nach § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg 5 Mitglieder zu wählen.
Die Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Wartenberg (www.gemeinde-wartenberg.de) veröffentlicht.
Wartenberg, den 10. Oktober 2025
Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wartenberg
(Dienstsiegel)
gez. Wolfgang Schleiter
Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Wartenberg
am Freitag, dem 16. Januar 2026, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses“, Landenhäuser Str. 11, im Ortsteil Angersbach
Tagesordnung:
Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Entscheidung über ihre Zulassung oder Zurückweisung für die Wahlen zur Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg und zum Ortsbeirat des Ortsbezirkes Landenhausen.
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat freien Eintritt zum Sitzungsraum.
Wartenberg, den 11. Dezember 2025
gez. Wolfgang Schleiter
Gemeindewahlleiter
Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2026 folgende Wahlvorschläge für die Gemeindewahl der Gemeinde Wartenberg am 15.03.2026 zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden:
Wahlvorschlag 1
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Herr Bockweg, Heiner, Lehrer i. R., geb. 1959 in Köln-Lindenthal, Wartenberg
- Herr Keller, Christof, Dipl.-Informatiker, geb. 1969 in Fulda, Wartenberg
- Herr Seibert, Markus, Beamter, geb. 1993 in Lauterbach, Wartenberg
- Herr Keller, Matthias, Rentner, geb. 1960 in Fulda, Wartenberg
- Herr Schlaudraff, Erik, Dipl.-Betriebswirt, geb. 1966 in Ehringshausen, Wartenberg
- Herr Buchner, Bernd, Verwaltungsangestellter, geb. 1961 in Frankfurt am Main, Wartenberg
- Frau Behrendt, Ann-Kathrin, Immobilienmaklerin, geb. 1989 in Lauterbach, Wartenberg
Wahlvorschlag 3
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Frau Luck, Barbara, Dipl.-Ing. Agrar, geb. 1961 in Hamburg, Wartenberg
- Herr Schmelzer, Andreas, Bildender Künstler, geb. 1969 in Lauterbach, Wartenberg
- Herr Klingel, Steffen, Dipl.-Verwaltungswirt, geb. 1966 in Alsfeld, Wartenberg
- Herr Greb, Benjamin, Klinischer Berater, Rettungssanitäter, geb. 1986 in Lauterbach, Wartenberg
- Herr Dr. Stürz, Jochen, Bauingenieur, geb. 1974 in Lauterbach, Wartenberg
- Herr Post, Wolfgang, Elektromeister, geb. 1957 in Angersbach, Wartenberg
- Herr Ludolph, Michael, Lehrer, geb. 1960 in Kassel, Wartenberg
- Herr Gröger, Rainer, Pensionär, geb. 1958 in Lauterbach, Wartenberg
Wahlvorschlag 4
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Frau Stocklöw, Astrid, Rentnerin, geb. 1959 in Lauterbach, Wartenberg
- Herr Reinhardt, Hubert, Diplom Kaufmann, geb. 1960 in Fulda, Wartenberg
- Frau Rupp-Obenhack, Helga, Pensionärin, geb. 1963 in Wetzlar, Wartenberg
- Herr Rodemer, Heiko, Bank-Angestellter, geb. 1970 in Fulda, Wartenberg
- Frau Rausch, Claudia, Dipl. Verwaltungswirtin, geb. 1967 in Fulda, Wartenberg
- Frau Glocke, Claudia, Lehrerin, geb. 1974 in Fulda, Wartenberg
- Frau Lang, Sabine, Apothekerin, geb. 1971 in Fulda, Wartenberg
Wahlvorschlag 6
Freie Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW)
- Herr Schwichtenberg, Dirk, Jurist, geb. 1973 in Fulda, Wartenberg
- Herr Weiß, André, Schlosser, geb. 1975 in Fulda, Wartenberg
- Herr Herber, Tim, kaufmännischer Leiter, geb. 1987 in Lauterbach, Wartenberg
- Herr Höll, Florian, Berufssoldat, geb. 1983 in Lauterbach, Wartenberg
- Herr Hohmeier, Frank, Vetriebs-und Personaldisponent, geb. 1970 in Lauterbach, Wartenberg
- Herr Weiß, Rudolf, Pensionär, geb. 1951 in Hopfmannsfeld, Wartenberg
- Herr Eifert, Till, Bautechniker, geb. 1995 in Fulda, Wartenberg
- Herr Zander, Sebastian, Systemtechniker / Elektromeister, geb. 1990 in Lauterbach, Wartenberg
- Herr Wahl, Lukas, Projektleiter, geb. 1997 in Lauterbach, Wartenberg
Wahlvorschlag 7
Wartenberger Liste (WAL)
- Frau Füg, Gabriele, Kaufm. Angestellte, geb. 1967 in Fulda, Wartenberg
- Herr Schnell, Dietmar, Schriftsetzer, geb. 1960 in Lauterbach, Wartenberg
- Herr Kimpel, Stephan, Konstrukteur, geb. 1969 in Lauterbach, Wartenberg
- Frau Schmidt, Lydia, Buchhalterin, geb. 1973 in Lauterbach, Wartenberg
- Herr Obenhack, Volker, Postbeamter i.R., geb. 1962 in Fulda, Wartenberg
- Frau Wörner, Dorothee, Dipl. Bauingenieurin, geb. 1968 in Flörsheim/Main, Wartenberg
- Herr Wahl, Bernd, Pensionär, geb. 1959 in Lauterbach, Wartenberg
- Frau Schmidt, Leandra, Dipl. Juristin, geb. 1990 in Höxter, Wartenberg
- Herr Weiß, Christian, Landwirt, geb. 1966 in Fulda, Wartenberg
- Herr Schäfer, Horst, Pensionär, geb. 1962 in Lauterbach, Wartenberg
- Herr Grunewald, Uwe, Polizeibeamter, geb. 1964 in Lauterbach, Wartenberg
Wartenberg, den 16.01.2026
(Dienstsiegel)
Der Besondere Wahlleiter
der Gemeinde Wartenberg
gez. Wolfgang Schleiter
Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2026 folgende Wahlvorschläge für die Ortsbeiratswahl der Gemeinde Wartenberg am 15.03.2026 zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden:
Landenhausen
Wahlvorschlag 1
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Herr Keller, Matthias, Rentner, geb. 1960 in Fulda, Wartenberg
- Herr Schlaudraff, Erik, Dipl.-Betriebswirt, geb. 1966 in Ehringshausen, Wartenberg
- Herr Buchner, Bernd, Verwaltungsangestellter, geb. 1961 in Frankfurt am Main, Wartenberg
- Frau Behrendt, Ann-Kathrin, Immobilienmaklerin, geb. 1989 in Lauterbach, Wartenberg
Wahlvorschlag 4
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Frau Rupp-Obenhack, Helga, Pensionärin, geb. 1963 in Wetzlar, Wartenberg
- Frau Glocke, Claudia, Lehrerin, geb. 1974 in Fulda, Wartenberg
- Frau Lang, Sabine, Apothekerin, geb. 1971 in Fulda, Wartenberg
Wahlvorschlag 6
Wartenberger Liste (WAL)
- Herr Obenhack, Volker, Postbeamter i.R., geb. 1962 in Fulda, Wartenberg
Wartenberg, den 16.01.2026
(Dienstsiegel)
Der Besondere Wahlleiter
der Gemeinde Wartenberg
gez. Wolfgang Schleiter
Die Briefwahlunterlagen können bereits jetzt beantragt werden. Der Versand der Unterlagen ist jedoch frühestens ab dem 02.02.2026 möglich.
Um eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post sicherzustellen, sollte der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins möglichst bis spätestens 10. März 2026 beim Wahlamt eingegangen sein. Personen, die ihren Antrag nach dem 10. März 2026 stellen möchten, wird empfohlen, diesen persönlich im Wahlamt einzureichen, da die Briefwahlunterlagen dort unmittelbar ausgehändigt werden können.
Aufgrund eines erhöhten Postaufkommens kann es insbesondere zu Verzögerungen beim Versand und bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen kommen. Es wird daher empfohlen, den Antrag so frühzeitig wie möglich zu stellen.
Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen ist eine nachträgliche Änderung der Versandanschrift ausgeschlossen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung und stellen Sie sicher, dass die angegebene Anschrift Ihrem Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Zustellung entspricht.
1. Online-Briefwahlantrag
Der Online-Briefwahlantrag für die Kommunalwahlen steht Ihnen in der Zeit vom 02.02.2026 bis zum 10.03.2026 (23:59 Uhr) zur Verfügung. Scannen Sie hierzu einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy oder klicken Sie auf den folgenden Link:
Zum Online-Briefwahlantrag
Wir empfehlen eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.
Sollten Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung.
2. Formlos per E-Mail
Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass hierzu je Person eine separate E-Mail an wahlen(at)gemeinde-wartenberg.de erforderlich ist. Der Versand der Briefwahlunterlagen in das Ausland ist möglich. Wir empfehlen Ihnen, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können. Die nachfolgenden Daten sind unbedingt anzugeben:
- Vollständiger Name + Vorname
- Straße + Hausnummer
- PLZ
- Geburtsdatum
- Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)
- ggf. abweichende Versandanschrift
3. Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 21. Februar 2026 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Wahlamt senden. Bei Versand auf dem Postweg müssen Sie keinen Rückumschlag beifügen.
4. Schriftlich
Mittels eines frankierten Postbriefes, per Telefax an 06641/9698-24 oder Einwurf in den Briefkasten am Rathaus jeweils formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Postanschrift lautet: Gemeinde Wartenberg, Wahlamt, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg.
5. Persönlich im Bürgerbüro
Im Wahlbüro des Rathauses, Landenhäuser Str. 11, im Ortsteil Angersbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten.
Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass sowie Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Es besteht dabei auch die Möglichkeit, direkt beim Wahlbüro zu wählen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Vollmacht
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich. Die Vorlage einer Patientenverfügung reicht nicht aus.
Die Antragsfrist für die Briefwahl, also der Eingang Ihres Antrags oder die persönliche Beantragung beim Wahlamt endet am Freitag, dem 13.03.2026, 13:00 Uhr.
Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag allerdings noch kurzfristig gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 14. März 2026, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15.00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 gestellt werden.
Bitte beachten Sie:
- Das Wahlamt hat nach dem Versand der Briefwahlunterlagen keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlamt, Tel. 06641-9698-0 in Verbindung.
- Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.
Von Amts wegen, also ohne dass es eines Antrags bedarf, werden in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde die folgenden Wahlberechtigten eingetragen,
- die am 01. Februar 2026 (= Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis) in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren,
Nur auf Antrag bis spätestens 22. Februar 2026 werden in das Wählerverzeichnis die folgenden Wahlberechtigten eingetragen:
- in den Umzugsfällen nach § 9 Abs. 2 KWO
- Personen ohne festen Wohnsitz, hierbei muss ein geeigneter Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt vorgelegt werden.
Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 23.02. bis 27.02.2026 während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zur Einsicht bereit.
Wenden Sie sich bei Fragen direkt an wahlen(at)gemeinde-wartenberg.de
Die Wahlzeit der Gemeindevertretung beträgt gemäß § 36 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) fünf Jahre und beginnt jeweils am 1. April (§ 2 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG)).
Die letzte Wahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde Wartenberg fand am 14.03.2021 statt.
Die nächste Wahl findet am 15. März 2026 statt. Der Wahltag wurde von der Landesregierung durch Verordnung bestimmt (§ 2 Abs. 2 KWG).
Die Wahl der Gemeindevertretung findet nach dem System der personenbezogenen Verhältniswahl statt. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.
Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen verteilen (Panaschieren). Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Nähere Informationen zum Wahlverfahren
Die Zahl der Gemeindevertreter/innen ist in § 38 HGO geregelt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg besteht aus insgesamt 19 Mitgliedern, folglich können die Wählerinnen und Wähler bis zu 19 Stimmen vergeben.
Wahlberechtigt gem. § 30 Abs. 1 HGO ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde seinen Wohnsitz (Hauptwohnung) hat.
Bevorstehende Wahlen
Wahlart
Kommunalwahlen
Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Wahl zum Hessischen Landtag
Wahl zum Europäischen Parlament
Wahltag
15. März 2026
30. August 2026
Herbst 2028
Sommer 2029
Wahlperiode
5 Jahre
6 Jahre
5 Jahre
5 Jahre
Wahlergebnisse in der Gemeinde Wartenberg
Wahlhelfer werden
Die Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess.
Wahlen sind ein Grundbestandteil.
Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Helfer/-innen möglich.
Viele engagieren sich bereits seit Jahren.
Möchten Sie uns bei der nächsten Wahl unterstützen?
Dann wenden Sie sich an die unten angegebenen Ansprechpartner. Vielen Dank.