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Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2016

Kategorie: Aktuelles

Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Vogelsbergkreises zum Stichtag 01.01.2016 neue Bodenrichtwerte ermittelt.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Aufgrund des § 14 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) vom 17.04.2007 (GVBl. I 2007 S. 259) werden die neu ermittelten Bodenrichtwerte
in der Zeit vom 02.05.2016 bis einschließlich 31.05.2016
in der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11,36367 Wartenberg, Zimmer Nr. 5

montags und dienstags von 07:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr mittwochs von 07:30 bis 12:00 Uhr
donnerstags von 07:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
freitags von 07:30 bis 13:00 Uhr
öffentlich ausgelegt und können dort eingesehen werden.

Sie finden die neuen Bodenrichtwerte 2016 auch ab der zweiten Maihälfte im Internet unter www.boris.hessen.de