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Sperrbezirksverordnung - Regierungspräsidium Gießen bestätigt Antrag der Gemeinde

Kategorie: Aktuelles

Zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes hatte die Gemeinde Wartenberg am 21.07.2015 beim Regierungspräsidium Gießen den Erlass einer Sperrbezirksverordnung erlassen.

Anders als in Großstädten kann in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nur das gesamte Gemeindegebiet zum Sperrbezirk erklärt werden. Damit ist im gesamten Gemeindegebiet von Wartenberg die Prostitution verboten.  

Das Regierungspräsidium Gießen bestätigt nun, dass die Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung erfüllt seien. Die Verordnung wurde erlassen und am 18. Januar 2016 im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.  

Nachstehend abgedruckt die Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes im Regierungsbezirk Gießen vom 23.12.2015.

Für die Sperrbezirksverordnung klicken Sie bitte Initiates file downloadhier.