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Friedhof - Abräumen (Einebnen) von Gräbern / Ablauf der Ruhefristen bzw. Nutzungszeiten

Kategorie: Aktuelles

Alle Grabstätten, bei denen die Ruhefrist bzw. Nutzungszeit vor dem 30.04.2024 abgelaufen ist, werden vom Bauhof der Gemeinde Wartenberg ab dem 13.05.2024 eingeebnet.

Das betrifft die Reihen-, Rasenreihen- u. Urnenreihengrabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen aus dem Jahr 1989 (Stichtag: 30.04.1989) und früher sowie die Doppel-, Rasendoppel- und Urnendoppelgrabstätten bei denen die Nutzungszeit der Grabstätte vor dem 30.04.2024 abgelaufen ist.

Grabstätten, die vor Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit eingeebnet werden sollen, bitten wir die Nutzungsberechtigten sich bis spätestens 30.04.2024 bei der Friedhofsverwaltung zu melden.

Für das Abräumen der Grabstätten entstehen für die Angehörigen keine Kosten.