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Friedhof - Abräumen (Einebnen) von Gräbern / Ablauf der Ruhefristen bzw. Nutzungszeiten

Kategorie: Aktuelles

Alle Grabstätten, bei denen die Ruhefrist bzw. Nutzungszeit vor dem 30.04.2023 abgelaufen ist, werden vom Bauhof der Gemeinde Wartenberg ab dem 08.05.2023 eingeebnet.

Das betrifft die Reihen-, Rasenreihen- u. Urnenreihengrabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen aus dem Jahr 1988 (Stichtag: 30.04.1988) und früher sowie die Doppel-, Rasendoppel- und Urnendoppelgrabstätten bei denen die Nutzungszeit der Grabstätte vor dem 30.04.2023 abgelaufen ist.

Grabstätten, die vor Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit eingeebnet werden sollen, bitten wir die Nutzungsberechtigten sich bis spätestens 25.04.2023 bei der Friedhofsverwaltung zu melden.

Für das Abräumen der Grabstätten entstehen für die Angehörigen keine Kosten.