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Kinderreisepässe - Neuregelung ab 01.01.2024

Kategorie: Aktuelles

Der Gesetzgeber hat am 8. Oktober 2023 unter anderem beschlossen, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden dürfen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Ab dem 1. Januar 2024 können Kinder auf Antrag einen Personalausweis oder Reisepass ausgestellt erhalten.

Zu den Gründen, warum der Gesetzgeber Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft hat und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder zu beachten ist, finden Sie ausführliche Informationen auf der BMI-Internetseite unter dem Link: Opens external link in new windowhttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html ;jsessionid=EC17C6C836FE32E2FD2C3C916EE28088.live872#doc16125526bodyText2.

Ausgestellte Kinderreisepässe laufen ab dem 1. Januar 2024 in jedem Fall aus. Eine Gültigkeitsverlängerung oder Lichtbildaktualisierung ist ab dem 1. Januar 2024 unzulässig. Auch eine Berichtigung des Wohnorts, der Augenfarbe oder der Größe nach dem 1. Januar 2024 ist aus Sicht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unzulässig.