Silvesterfeuerwerk – Jahreswechsel 2024 / 2025
Kategorie: AktuellesDas Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (z. B. Fachwerkgebäude) ist verboten. Hinweise auf mögliche Gefahren für den Jahreswechsel.
Hinweise auf mögliche Gefahren
Zum Jahreswechsel möchten wir auf Gefahren, besonders im Zusammenhang mit dem Silvesterfeuerwerk, hinweisen. Nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.
Um Personen und schutzwürdige Gegenstände oder Einrichtungen nicht zu gefährden, empfiehlt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bei Feuerwerk der Kategorie F2 einen Sicherheitsabstand von acht Metern, bei kleineren Krachern mindestens ein Meter Abstand. Es darf darüber hinaus nur im Freien verwendet werden. Notwendig sind diese strikten Regelungen, da Feuerwerkskörper aufgrund ihrer Brenndauer und der Tatsache, dass sie Temperaturen von bis zu 2.000 Grad erreichen können, sehr leicht Brände auslösen können, wenn sie zum Beispiel durch lose Ziegeln oder Dachluken in Gebäude geraten.
Wir weisen darüber hinaus auf die Einhaltung von allgemeinen Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften etc. hin. Verstöße gegen die Sprengstoffverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Gleichzeitig bitten wir, abgebrannte Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen.
Wo parke ich das Auto am sichersten?
Werden Böller und Raketen in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert, dann ist die Gefahr für Schäden am Auto relativ gering. Eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Autodach oder der Motorhaube landet, verursacht meist keine Schäden. Fliegen Feuerwerkskörper jedoch aus kurzer Entfernung auf das Auto und brennen in direktem Kontakt ab, können Brand- und Schmauchspuren bis hin zu zerspringenden Scheiben die Folge sein. Für derartige Schäden haftet der „Absender“ des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, erstattet in der Regel die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf. Allen, die auf Nummer sicher gehen wollen: Parken Sie Ihr Fahrzeug in der Silvesternacht mit Bedacht, am besten in einer Garage oder in ruhigen Seitenstraßen.
Vorsicht bei der Lagerung entzündlicher Materialien
Auf Balkon oder Terrasse sammeln sich im Winter oft viele Dinge an: Gartenmöbel, Sonnenschirm, leere Kisten oder Zeitungsstapel. Vor allem leicht entzündliche Materialien wie Papier oder der trockene Weihnachtsbaum sollten in der Silvesternacht nicht draußen gelagert werden. Sie können durch einen fehlgeleiteten - oder gar gezielt abgeschossenen - Böller in Brand gesetzt werden. Ein solcherart angefachtes Feuer kann sich unter Umständen auch in die Wohnung ausbreiten. Entfernen Sie deshalb Möbel, Hausrat und andere brennbaren Gegenstände von Balkonen, Terrassen und aus Hauseingängen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen. Wenn der Balkon doch brennt: Türen schließen, mit allen Personen die Wohnung verlassen und die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren.
Wir wünschen Ihnen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins neue Jahr.
Bleiben Sie gesund.
Ihre Gemeinde Wartenberg