Straßenverkehrszählung 2025 startet im April
Kategorie: AktuellesPresseinformation: Hessen Mobil übernimmt Führungsrolle in der neuen Auswertemethode mittels KIIm Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) führen die Bundesländer alle fünf Jahre eine bundesweite Straßenverkehrszählung auf Bundesstraßen durch.
Auch Hessen beteiligt sich wieder an der Straßenverkehrszählung mit zusätzlichen Verkehrszählungen auf Landesstraßen und im Auftrag einiger Landkreise auch auf Kreisstraßen. Das Bundesland Hessen übernimmt dabei mit zwei weiteren Bundesländern die Führungsrolle in der neuen Auswertemethode mittels künstlicher Intelligenz (KI). Hierbei werden die erfassten Videodaten erstmals über eine KI ausgewertet und stichprobenartig überprüft. Im Zuge der bundesweiten Straßenverkehrszählung 2025 werden in Hessen an rund 3.000 Zählstellen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen Verkehrsdaten erhoben.
Die Zählungen beginnen im April 2024 und werden im Herbst 2025 abgeschlossen sein. Erstmalig werden die Verkehrszahlen im Zeitraum von zwei Jahren erfasst, mit dem Ziel die Datenqualität zu erhöhen. Sollten unvorhergesehene Ereignisse das Verkehrsaufkommen beeinflussen, kann diese Zählstelle im zweiten Jahr erneut erfasst werden.
Die ermittelten Verkehrsbelastungen dienen unter anderem als Datengrundlage für künftige bundes- und landesweite Straßenplanungen, den Straßenbau und das Verkehrsmanagement. Darüber hinaus werden sie beispielsweise auch von Forschungsinstitutionen, Verbänden oder Bürgerinitiativen für Lärm- und Emissionsberechnungen oder für Mobilitätsstudien genutzt.
Im Unterschied zu früheren Zählungen wird bei der diesjährigen Straßenverkehrszählung auf den umfangreichen Einsatz von Zählpersonal verzichtet. Es werden Kameras aufgestellt, die entsprechend gekennzeichnet und beschriftet sind. Die Videobilder dienen ausschließlich der Zählung und Klassifizierung der Fahrzeuge. Die Verkehrsdatenerfassung erfolgt zum Beispiel von querenden Brücken. Für die De- und Montage der Erfassungsgeräte werden Personen auf den Brücken sein, die keine „Steinewerfer“ sind, sondern im Auftrag des Landes Hessen agieren.