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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung regelt die Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB), mit dem Ziel eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu sichern. Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten, um damit eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung in den Gemeinden und eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. Bauleitpläne werden aufgestellt, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht jedoch kein Anspruch.Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Städte und Gemeinden zuständig.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. In ihm ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Jeder Fläche in einem Gemeindegebiet wird eine Nutzung zugewiesen, z.B. Wohnflächen, Gewerbeflächen, Grünflächen oder eine andere Nutzung.Der Flächennutzungsplan ist damit ein zentrales Instrument einer kommunalen Bodenvorratspolitik. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, klima- und umweltschonende und vor allem qualitätsvolle Entwicklung der Kommune zu erreichen. Der Flächennutzungsplan hat als vorbereitender Bauleitplan gegenüber Bürgerinnen und Bürger keine unmittelbar rechtsverbindliche Wirkung, er ist keine Satzung, sondern eine hoheitliche Maßnahme eigener Art.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist das Hauptinstrument zur Gestaltung der gemeindlichen Planungshoheit. Er wird als Satzung erlassen und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.Im Bebauungsplan werden mögliche bauliche Nutzungen von allen Grundstücken, die in seinem Geltungsbereich liegen, bestimmt. Festgesetzt wird zum Beispiel, ob auf einem Grundstück ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder ein Gewerbebetrieb (Art der baulichen Nutzung) gebaut werden darf. Außerdem trifft der Bebauungsplan Aussagen darüber, wie hoch neue Gebäude sein dürfen, welche Grundflächen sie haben dürfen und welchen Umfang Freiflächen auf Baugrundstücken haben (Maß der baulichen Nutzung).