Informationen zum Kirchenaustritt

Der Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts wird für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wartenberg, die hier ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Bürgerbüro der Gemeinde Wartenberg bearbeitet.

Der Austritt kann von allen Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Wartenberg beantragt werden.

Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für nicht volljährige Geschäftsunfähige kann der Austritt durch die gesetzlichen Vertreter, denen die Personensorge zusteht persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Wartenberg erklärt werden. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, müssen dem Austritt zustimmen. (Die Erklärung per Vollmacht ist nicht zulässig)

Wenn eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, kann die Erklärung in schriftlicher Form eingereicht werden. Diese Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden (Ortsgericht, Notare).

 

Erforderliche Unterlagen

Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

Ggf. Identitätsnachweis der gesetzlichen Vertreter bei deren Erklärung

Wohnsitzadresse zum Zeitpunkt der Geburt bzw. die zum damaligen Zeitpunkt zuständige Kirchengemeinde

Gebühren

Der Kirchenaustritt kostet 30,00 Euro pro Person. Diese Gebühr ist in bar zu entrichten.

 

Bürgerservice

Ansprechpartner
Christine Dimmerling Bürgerbüro, Hauptamt, Standesamt
+496641 9698-13 +496641 9698-24 2
Ansprechpartner
Cathrin Friedel Bürgerbüro, Hauptamt, Standesamt
+496641 9698-11 +496641 9698-24 1