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Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts

Der Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts wird für alle Bürger der Gemeinde Wartenberg, die hier ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Bürgerbüro der Gemeinde Wartenberg bearbeitet.

Wie kann der Austritt erklärt werden?

Der Austritt kann von allen Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Wartenberg beantragt werden.

Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für nicht volljährige Geschäftsunfähige kann der Austritt durch die gesetzlichen Vertreter, denen die Personensorge zusteht persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Wartenberg erklärt werden. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, müssen dem Austritt zustimmen.

Die Erklärung per Vollmacht ist nicht zulässig.

Wenn eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, kann die Erklärung in schriftlicher Form eingereicht werden. Diese Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden (Ortsgericht, Notare).

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument

  • bei Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter müssen diese sich ebenfalls ausweisen können

Gebühren

  • 30,00 Euro pro Person