Richtlinie zur Förderung der Beseitigung von Leerständen in den Ortszentren zur Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion (Mietzuschussprogramm) in der Gemeinde Wartenberg
Um Leerständen von Ladenlokalen bzw. Gewerbeflächen entgegenzuwirken, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg eine Richtlinie zur Förderung der Beseitigung von Leerständen in den Ortszentren zur Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion (Mietzuschussprogramm) in der Gemeinde Wartenberg beschlossen.
Ziel des Förderprogramms ist die dauerhafte und bedarfsgerechte Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion für die Bevölkerung und die Förderung der kommunalen Wirtschaftskraft in der Gemeinde Wartenberg.
Diese Förderung soll eine Maßnahme zur Unterstüztung der Ansiedlung neuer bzw. der Übernahme von vorhandenen Gewerbebetrieben in den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk und Dienstleistung sein. Die Ortsteile sollen gestärkt und vorhandene Leerstände einer neuen Nutzung zugeführt oder drohende Leerstände (z. B. durch Kündigung des Mietverhältnisses) gewerblich nutzbarer Flächen vermieden werden.
Hier erhalten Sie die Förderrichtlinie sowie den Antrag zum Download:
Richtlinie zur Förderung der Beseitigung von Leerständen in den Ortszentren zur Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion (Mietzuschussprogramm) in der Gemeinde Wartenberg (2016 - 2020)
Richtlinie zur Förderung der Beseitigung von Leerständen in den Ortszentren zur Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion (Mietzuschussprogramm) in der Gemeinde Wartenberg (2021 - 2025)
Antrag zur Förderrichtlinie