19.06.2023

Gemeinde Wartenberg, Ortsteil Angersbach Bebauungsplan Nr. 11.3 „Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ – 3. Änderung

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat am 25.06.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.3 „Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ – 3. Änderung beschlossen. Ziele sind u.a. die Anpassung der Grundflächenzahl, der maximal zulässigen Gebäudehöhe und der Baugrenzen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Initiates file downloadEntwurf des Bebauungsplanes mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) einschließlich Initiates file downloadBegründung, dem Initiates file downloadUmweltbericht mit Initiates file downloadArtenschutzrechtlichem Fachbeitrag, dem Initiates file downloadArtenschutzrechtlichen Ausgleichskonzept, den Initiates file downloadNachweisen (N-A-Modell) zur Absicherung der Oberflächenentwässerung der Bundesstraße B 254, und den Initiates file downloadumweltrelevanten Stellungnahmen zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit

vom 03.07.2023 bis 04.08.2023 einschließlich

im Rathaus der Gemeinde Wartenberg. Landenhäuser Straße 11, Zimmer 3 in 36367 Wartenberg-Angersbach zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Öffnungszeiten des Rathauses:
Termine mit Terminvereinbarung:
montags                                            von 07.30 Uhr bis 12:00 Uhr und
                                                          von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

mittwochs                                          von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

donnerstags                                      von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
                                                          von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr  

Termine ohne Terminvereinbarung:
dienstags                                         von 07.30 Uhr bis 12:00 Uhr und
                                                         von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

freitags                                             von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr  

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Wartenberg abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können unter der Adresse https://www.gemeinde-wartenberg.de/ unter der Rubrik „Bauen & Wohnen / Bauleitplanung / aktuelle Bauleitplanung“ und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/v-z in der Auswahl „Wartenberg“ unter dem Link „Zum Bebauungsplan im Verfahren“ eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an fischer@fischer-plan.de oder info@gemeinde-wartenberg.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Die Gemeinde Wartenberg hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht: Der Umweltbericht umfasst neben einleitenden Kapiteln zu Anlass, Inhalten, Zielen und Festsetzungen und Merkmalen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst:

  • Boden, Fläche: Informationen zur Flächeninanspruchnahme, zu den vorherrschenden Bodentypen im Plangebiet und deren Eigenschaften, zur landwirtschaftlichen Bedeutung der Flächen und Böden, zur Eingriffsbewertung sowie zur Minderung des Bodeneingriffs.
  • Wasser: Informationen über wasserrechtliche Themenschwerpunkte und Darstellung der gegenwärtigen Entwässerung über Gräben inklusive der Funktionsbeschreibung der Gewässerrandstreifen. Beschreibung möglicher Auswirkungen der Verlegung des Grabens auf dem ehemaligen Flurstück 256 und Darstellung der künftigen Entwässerung und zu erwartenden Auswirkungen aus den Oberflächenabflusses durch zusätzliche Versiegelung.
  • Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt: Informationen über gegenwärtige Nutzungstypen sowie Beschreibung und Bewertung des Konfliktpotenzials. Informationen zu den durch das Vorhaben betroffenen Arten wie Feldlerche, Schwarzkehlchen und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Darstellung des artenschutzrechtlichen Ausgleichs durch die Integration externer Flächen im Bebauungsplan.
  • Klima und Luft: Informationen zur klimatologischen Bestandsaufnahme, zur Bedeutung des Plangebietes für die Schutzgüter Klima und Luft, zur Eingriffsbewertung und zu eingriffsminimierenden Maßnahmen.
  • Landschaft: Informationen und Beschreibung zur bestehenden Landschaft sowie eine Eingriffsbewertung auf das Orts- und Landschaftsbild inkl. Informationen zu eingriffsmindernden Landschaftselementen und Festsetzungen.
  • Schutzgebiete: Informationen über mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der Natura-2000-Gebiete und auf andere Schutzgebiete.
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweise zum Vorkommen von Kultur- und sonstigen Sachgütern sowie auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.
  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Informationen zu Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen und seine Gesundheit sowie zur Bedeutung des Plangebietes für die Naherholung.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu den Umweltauswirkungen durch die Planung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planungen, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans auftreten können.

Folgende weitere umweltbezogene Fachgutachten liegen vor und sind einsehbar:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Bebauungsplan Nr. 11.3 „Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ – 3. Änderung, PlanÖ, 09/2019
  • Artenschutzrechtliches Ausgleichskonzept Bebauungsplan Nr. 11.3 „Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ – 3. Änderung, Planungsbüro Fischer, 24.10.2022
  • Nachweise (N-A-Modell) zur Absicherung des Oberflächenentwässerung des Bundestraße B 254 im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11.3 „Baugebiet Ost“ 3. Änderung und Erweiterung, Ingenieurbüro Heß, 02 / 2021 und 05 / 2021  

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Diese liegen ebenfalls aus:

  • Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Schotten (16.08.2019) (Schutzgut Wasser): Hinweise zum wasserrechtlichen Verfahren und der Entwässerung des Gebiets über den Graben des Flurstücks 257.
  • Kreisausschuss Vogelsbergkreis – Amt für Bauen und Umwelt - Naturschutz (15.08.2019) (Schutzgüter: Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Wasser): Hinweise zur Beanspruchung des Uferrandstreifens, zum Schutz und Erhalt des Baumbestandes innerhalb des Uferrandstreifens sowie zur Versiegelung der Umfahrung und einer möglichen Beeinträchtigung der Bäume und des Gewässers durch Maschinen und Fahrzeuge.
  • Kreisausschuss Vogelsberg – Am für Bauen und Umwelt – Wasser- und Bodenschutz (22.08.2019) (Schutzgüter: Boden, Wasser): Hinweise zur Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange, zur Sicherung und Wiederherstellung der Funktion des Bodens, zum Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden, zur Lage innerhalb eines Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiets, zur Erfassung austretender Quellen und quelliger Bereiche, zur Anzeigepflicht bei auftretendem Grundwasser bei der Baugrubenherstellung, zu Niederschlagswasser und der Beschränkung des Versiegelungsgrads, zum Drosselabfluss, zur Kompensation von Störungen des Wasserhaushaltes, zur Berücksichtigung von Gräben, Gewässern und Uferrandstreifen, zur Gewässerverlegung und Entwidmung der Grabenparzelle Flst. Nr. 257.
  • Regierungspräsidium Gießen (19.08.2019) (Schutzgüter: Wasser, Boden, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweis zum Verlauf des eingedeichten Grabens, zur Einhaltung des Gewässerrandstreifens, zur Entwidmung des Grabens auf dem ehemaligen Flurstück 257, zur nachhaltigen Sicherung und Wiederherstellung der Funktion des Bodens, zur Kompensation von Bodenfunktionsverlusten, zur Erosionsvermeidung, zu möglichen Einschränkungen der Schallemissionen durch angrenzende Betriebswohnungen und zu forstlichen Belangen.    

Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg

Initiates file downloadÜbersichtskarte 1                                                  

Initiates file downloadÜbersichtskarte 2